Bei der Kirche austreten oder neu eintreten - wie geht das? | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 02.08.2023 11:51

Bei der Kirche austreten oder neu eintreten - wie geht das?

Es gibt viele Gründe, warum Menschen aus der Kirche austreten wollen. (Foto: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn)
Es gibt viele Gründe, warum Menschen aus der Kirche austreten wollen. (Foto: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn)
Es gibt viele Gründe, warum Menschen aus der Kirche austreten wollen. (Foto: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn)

Es gibt viele Gründe, warum Katholiken oder Protestanten aus der Kirche austreten wollen - etwa Glaubenszweifel, ein geplanter Konfessionswechsel oder keine Lust, weiter Kirchensteuer zu zahlen. Rein formal muss keiner seine Entscheidung begründen.

Wie funktioniert der Austritt?

Steht der Entschluss fest, muss man jedoch persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Diese hängt vom Wohnort ab: In der Regel kann man sich ans Standesamt oder das Einwohnermeldeamt wenden. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen muss man zum örtlichen Amtsgericht gehen.

Bislang ist es nicht möglich, seine Kirchenmitgliedschaft online zu kündigen. Die Stiftung Warentest warnt vor Internetseiten, die etwas anderes versprechen - aus ihrer Sicht handelt es sich um Abzocke.

Was muss man mitnehmen?

Wichtig ist, dass man seinen Personalausweis mitnimmt. Alternativ funktioniert der Austritt auch mit einem Reisepass und einer Meldebescheinigung. Geht es auch um den Austritt der eigenen Kinder, sollte man bei Minderjährigen auch die Geburtsurkunde dabei haben.

Die Behörden verlangen in der Regel eine Gebühr. Die Kosten für den Austritt variieren je nach Bundesland. In Bremen zahlt man dafür nichts. In anderen Bundesländern können bis zu 60 Euro anfallen.

Wie kann man in die Kirche neu oder wieder eintreten?

Grundsätzlich ist ein Neueintritt oder ein Wiedereintritt in die Kirche jederzeit möglich. Das Ganze ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht nötig - einmal vollzogen ist man ein Leben lang getauft.

Für den Eintritt in eine Kirche muss man nicht zu einer staatlichen Behörde gehen, sondern sich persönlich an entsprechende Kirche wenden. Ist man dort noch nicht bekannt, sollte man seinen Ausweis und möglichst seine Taufurkunde mitbringen.

Geht es darum, die Konfession zu wechseln, muss man zunächst aus der christlichen Kirche, der man bisher anhängt, austreten. Ein nahtloser Übergang ist also nicht möglich.

Will jemand in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten, muss diese Person zudem am sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen. Wer neu in die Kirche eintreten will, bekommt zusätzlich eine Unterweisung - eine Katechese - und wird anschließend als Erwachsener getauft.

Interessierte finden dazu Informationen beim zuständigen Pfarramt ihres Wohnortes, bei evangelischen Kircheneintrittstellen oder über die Internetseite katholisch.de.

© dpa-infocom, dpa:230628-99-215420/3


Von dpa
north