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Streit um Sonderabgabe: Reiche Deutsche sollen zahlen: Der miese Enteignungstrick mit den Zwangsanleihen
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gemeinfrei Zwangsanleihe des Deutschen Reiches von 1922
  • FOCUS-online-Redakteur

Die Deutsche Bundesbank unterstützt einen Vorschlag des IWF, bei Bankenrettungen eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent vorzunehmen. Diese könnte nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung einmalig 230 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen.

Vor wenigen Wochen klang es noch wie ein schlechter Witz. Anfang November brachte der Internationale Währungsfonds (IWF) erstmals eine Sonderabgabe auf Großvermögen ins Spiel, um damit Staaten aus Schieflagen zu retten. Nun hat die Bundesbank den Vorschlag in ihrem Monatsbericht aufgegriffen – und steht ihm positiv gegenüber. Vor allem dann, wenn damit Banken gerettet werden sollen. Müssen sich in Deutschland jetzt Unternehmer, Erbengemeinschaften und andere Vermögende auf eine kalte Enteignung einstellen, damit sich der Staat aus seiner Schuldenmisere befreit?

Wer wie und in welcher Höhe betroffen wäre, sagt die Bundesbank nicht. Konkreter wurde da das Institut der Deutschen Wirtschaft in Berlin (DIW), das bereits im Juli 2012 einen recht detaillierten Aufsatz zum Thema veröffentlichte - Allerdings basieren die Rechnungen auf Daten aus dem Jahr 2007.

230 Milliarden Euro für die Staatskasse

Das Ergebnis: Hätte man im Jahr 2007 alle Vermögen ab 250.00 Euro (Singles) oder ab 500.000 Euro (Verheiratete) mit einer Zwangsanleihe oder einer zehnprozentigen Sonderabgabe belegen, wären 230 Milliarden Euro zusammen gekommen. Das sind gut neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts. „Betroffen wären die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung“, so das DIW. Da die Vermögen seitdem weiter angestiegen sind, dürfte ist die Zahl heute noch höher.

DIW-Experte Stefan Bach stellt in dem Aufsatz fest, dass mit einer Vermögensabgabe oder Zwangsanleihen Privathaushalte mit hohen Vermögen und Einkommen zur Refinanzierung und zum Abbau der Staatsschulden herangezogen werden, könnten „ohne dass eine Dämpfung der Konsumnachfrage zu befürchten wäre“.

Eine Kombination von Zwangsanleihen und Vermögensabgaben komme vor allem für die Krisenländer in Frage, die sich nur noch zu sehr ungünstigen Konditionen auf den Kapitalmärkten refinanzieren können, so Bach. „Aber auch in den Nordländern der Eurozone oder in anderen Ländern mit hohen Staatsschulden können einmalige Vermögensabgaben dazu beitragen (…)die Schuldenstände auf ein Niveau zu reduzieren, das als längerfristig nachhaltig erachtet wird - zum Beispiel auf die Maastricht-Schuldenstandsquote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.“

Der Trick mit der Rückzahlungs-Option

Kritiker warnen, dass die Reichen angesichts solcher Pläne auswandern und ihr Vermögen ins Ausland transferieren könnten. Doch auch darüber haben sich die Befürworter einer Vermögensabgabe schon Gedanken gemacht: „Zwingt der Staat seine Bürger oder Unternehmen, ihm Kredit zu Konditionen zu gewähren, die schlechter als die marktüblichen Bedingungen sind, so besteht die implizite Steuerbelastung der Verpflichteten in den nicht marktgerechten Konditionen, auch wenn der Kredit verzinst und zurückgezahlt wird.“

So könnten Zwangsanleihen, die dem Käufer suggerieren, das er nach der Krise sein Geld zurückbekommt, „durch die Gestaltung der Verzinsungs- und Tilgungsmodalitäten mehr oder weniger stark in Vermögensabgaben überführt werden“, so das DIW. Größere einmalige Vermögensabgaben „werden zumeist über längere Zeiträume verteilt, um die Liquiditätsbelastungen der Steuerpflichtigen in Grenzen zu halten“ – soll heißen: die Gefahr einer Abwanderung zu vermeiden.

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Zwangsanleihen hat es in der deutschen Geschichte schon häufiger gegeben - sogar in der Bundesrepublik Deutschland: In den 50er Jahren wurden sogenannte Lastenausgleichsabgaben erhoben, die auch eine Vermögensabgabe beinhalteten. Diese sei – einschließlich der Zinsen - über einen Zeitraum von 30 Jahren gleichmäßig verteilt und in vierteljährlichen Teilzahlungen erhoben worden, schreibt das DIW.

Experten empfehlen, die Abgabe rückwirkend zu erheben

„Die Vorteile solcher Modelle liegen darin, dass sie weniger Steuerwiderstand und Ausweichreaktionen auslösen als konventionelle Steuererhöhungen.“ Und dann folgt die schier unfassbare Empfehlung an die Politik, solche Regelungen auch rückwirkend einzuführen: „Wenn der Fiskus auf die an einem bestimmten zurückliegenden Stichtag bestehenden Vermögenswerte zugreifen kann, können die privaten Wirtschaftssubjekte der Belastung nicht mehr ausweichen.“ Unmittelbare Anpassungsreaktionen – sprich die Verlagerung von vermögen ins Ausland - seien dann nicht möglich. „Das Versprechen der (teilweisen) Rückzahlung der Zwangsanleihe dürfte den Steuerwiderstand weiter reduzieren und die politische Umsetzung erleichtern“, heißt es in der Analyse.

Bleibt ein Problem: Wenn der Staat „wirtschaftliche Ressourcen“ an sich ziehe, „entstehen aber negative Vermögens- und Einkommenseffekte im privaten Sektor", räumt das DIW ein. "Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung belasten, etwa durch Liquiditäts- und Finanzierungsprobleme beim Immobilien- oder Betriebsvermögen.“

Doch es gebe auch stimulierende Effekte. So könnten das Arbeitsangebot und die Ersparnisse wachsen, weil "die Wirtschaftssubjekte versuchen, die Vermögens- und Einkommenseffekte zu kompensieren.“

Vorausgesetzt, es ist noch jemand da, der bereit ist zu sparen – denn das lohnt sich unter solchen Umständen wohl eher nicht mehr.

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