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Neuer Gesetzentwurf: „Beratungsgremium“ soll Bund, Länder und Wirtschaft vernetzen
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Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, spricht bei einer Pressekonferenz nach Gesprächen bei der Innenministerkonferenz (IMK).
Christophe Gateau/dpa Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, spricht bei einer Pressekonferenz nach Gesprächen bei der Innenministerkonferenz (IMK).

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Bundesländer stärker in die Maßnahmen zum Schutz von überlebenswichtigen Anlagen und Gütern in Deutschland einbinden. Das geht aus einem neuen Entwurf ihres Hauses für ein Gesetz zur Sicherung der kritischen Infrastruktur hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Demnach soll zwar das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), wie bereits im ersten Gesetzentwurf vorgesehen, zentral zuständig bleiben für die Überwachung der Schutzmaßnahmen in allen elf kritischen Sektoren von Energie über Finanzwesen bis zu Wasser und Informationstechnik. Neu ist aber, dass die Bundesländer daran beteiligt werden sollen, konkrete Vorgaben für die Belastungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sowie für Aufsicht und Bußgelder zu erarbeiten.

Der Bund, die betroffenen Wirtschaftsunternehmen und die Länder, bei Bedarf auch die Kommunen, sollen sich zudem über ein „Beratungsgremium“ vernetzen. Dort soll auch besprochen werden, wo zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig sind. Zudem soll in jedem Land ein zentraler Ansprechpartner für das Katastrophenschutzamt des Bundes benannt werden.

„KRITIS-Dachgesetzes“

Eine Infrastruktur gilt dem Gesetzentwurf zufolge als kritische Infrastruktur, wenn sie den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, öffentliche Verwaltung oder Siedlungsabfallentsorgung zuzuordnen ist und in der Regel mindestens 500.000 Einwohner versorgt.

Betreiber kritischer Anlagen sind nach Ablauf von zehn Monaten nach Registrierung verpflichtet, geeignete technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen vorzuweisen für den Fall von Naturkatastrophen, Cyberangriffen, physischen Attacken oder anderen Störungen. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder in bisher nicht festgelegter Höhe.

Mit dem Gesetz, das eine EU-Vorgabe umsetzt, soll die kritische Infrastruktur in Deutschland besser gesichert werden. Es ergänzt vorhandene Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung und bündelt erstmals Schutzmaßnahmen für alle lebenswichtigen Anlagen und Güter. Das betrifft staatliche Einrichtungen wie große Krankenhäuser, aber auch private Unternehmen wie Energieversorger sowie Mobilfunk-, Hafen- und Flughafenbetreiber. Einen ersten Entwurf des sogenannten „KRITIS-Dachgesetzes“ hatte das Bundesinnenministerium im Sommer vorgelegt.

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