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Hessen: Länger arbeiten, um die kritische Infrastruktur zu sichern

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Mediziner:innen und Fachleute warnen: „Das Gesundheitssystem läuft Gefahr, zusammenzubrechen.“
Längere Arbeitszeit - in Hessen auch in Krankenhäusern möglich © Fabian Strauch/dpa

Hessen erlaubt es Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Verkehrsbetrieben, die Mitarbeitenden zu längeren Arbeitszeiten zu verpflichten. Protest dagegen kommt von Verdi, SPD und der Linken

Hessen ermöglicht es Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Verkehrsbetrieben, ihre Beschäftigten zu längeren Arbeitszeiten zu verpflichten. In Supermärkten wird Sonntagsarbeit erlaubt. Die schwarz-grüne Landesregierung hält das angesichts der steigenden Infektionszahlen für erforderlich, um das Funktionieren der „kritischen Infrastruktur“ zu sichern.

Bis zu zwölf Stunden am Tag

Die drei hessischen Regierungspräsidien veröffentlichten in dieser Woche entsprechende Allgemeinverfügungen. Danach werden in den betroffenen Bereichen Arbeitszeiten bis zu zwölf Stunden am Tag ebenso gestattet wie Sonn- und Feiertagsarbeit. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen aber frei bleiben.

Gegen die Regelung protestieren Gewerkschaften, SPD und Linkspartei. Die Linke setzte das Thema auf die Tagesordnung des Hessischen Landtags. Sie sprach von einer „völlig überzogenen Maßnahme“, die nicht nötig sei. „Im Kern handelt es sich um Panikmache auf dem Rücken der Beschäftigten der Grundversorgung“, urteilte die Linken-Sozialpolitikerin Christiane Böhm. Mit Blick auf Forderungen nach mehr Publikum in Fußballstadien fügte sie hinzu: „Angesichts der parallelen Lockerungsübungen der Landesregierung können solche Schritte nur als blanker Hohn bezeichnet werden.“

Kritische Infrastruktur

Die Allgemeinverfügung der hessischen Regierungspräsidien, die längere Arbeitszeiten zulässt, bezieht sich auf die kritische Infrastruktur.

Folgende Bereiche sind davon betroffen: Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, Landwirtschaft und Tierhaltung, Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Gerichte, Bewachungsgewerbe sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen.

Sonntagsarbeit wird erlaubt in Lebensmittelproduktion, -handel und -lieferung sowie in Herstellung und Vertrieb von Medizinprodukten. pit

Böhm wies ebenso wie die SPD-Politikerin Lisa Gnadl auf die ohnehin hohe Belastung der Beschäftigten in den Kliniken und anderen betroffenen Bereichen hin. „Längere Arbeitszeiten werden dazu führen, dass mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung entstehen“, sagte die Sozialdemokratin Gnadl voraus. Stattdessen hätte die schwarz-grüne Landesregierung nach ihrer Auffassung „alles daransetzen müssen, die Arbeitsbedingungen vor allem im Bereich der Kranken- und Altenpflege zu verbessern“.

„Klatsche für die Beschäftigten“

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Jürgen Bothner, bezeichnete die Verfügung als „eine Klatsche für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen, die seit zwei Jahren den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze am Laufen halten“. Verdi kündigte an, „gegebenenfalls weitere Schritte“ einleiten zu wollen. In Bayern hatte Verdi Klagen gegen eine entsprechende Verlängerung der Arbeitszeiten angekündigt.

Die Regierungspräsidien hatten ihre Verfügung mit dem Argument begründet, dass angesichts schnell steigender Inzidenzen „hohe Personalausfälle“ zu erwarten seien, die voraussichtlich „noch weiter zunehmen“ würden. „Mildere, gleich geeignete Mittel sind nicht ersichtlich“, heißt es in der Verfügung.

Das Funktionieren der kritischen Infrastruktur stelle „die Basis unserer Gesellschaft“ dar. Das wiege schwerer als die Erhöhung der Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum. Die Verfügungen sind bis Ende März befristet.

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