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Was bedeutet eigentlich „Anlieger frei“? Autofahrende verstehen das Schild oft falsch

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In Deutschland gibt es zahlreiche Schilder im Straßenverkehr. Doch nicht allen ist die Bedeutung gleich bekannt. Was bedeutet eigentlich „Anlieger frei“?

Frankfurt – In Deutschland regeln hunderte Zeichen und Schilder den Verkehr. Die legen etwa die Höchstgeschwindigkeit fest oder weisen auf Gefahrenstellen hin. Allerdings fällt es Autofahrenden bei dem Schilder-Dschungel nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.

Das gilt etwa für das relativ neue Verkehrszeichen mit der Kennnummer 277.1. Bei Missachtung droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Doch selbst bei dem Schild „Anlieger frei“, dessen Bedeutung vermeintlich alle Autofahrenden kennen, herrscht Uneinigkeit. Was bedeutet es eigentlich genau?

„Anlieger frei“ – Was das Verkehrsschild bedeutet

Das Verkehrsschild „Anlieger frei“ dürfte vielen im Alltag begegnen. Zu finden ist es etwa vor Straßen zum Lärmschutz, Fahrradstraßen oder Forst- und Feldwegen. Das Zusatzzeichen lässt sich im Straßenverkehr in der Regel in Verbindung mit dem roten Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ finden. Es erlaubt, wie es der Name schon verrät, die Weiterfahrt lediglich für Anlieger:innen. Alle anderen dürfen hier nicht durchfahren.

Wer ist „Anlieger“? Zwar gibt es laut ADAC keine gesetzliche Begriffsdefinition. Anlieger:in ist demnach aber, wer an der anliegenden Straße wohnt oder diese angesichts einer Erledigung aufsuchen muss. Das berechtigt die Zufahrt also auch für Personen, die dort nicht wohnen, sondern irgendeine Art von Beziehung zu dem Grundstück haben. Dazu zählen unter anderem folgende Anliegen:

Verkehrszeichen „Anlieger frei“: Worauf Autofahrende und Fahrradfahrer:innen achten sollten

Bei unbebauten Grundstücken, wie Wäldern oder Seen, sollten Sie vorsichtig sein. Auch hier lässt sich das Verkehrsschild „Anlieger frei“ häufig finden. Durchgefahren werden darf nur, wenn Anlieger:innen Besuchenden oder der Allgemeinheit, die Erlaubnis dazu erteilt haben, informierte der ADAC. Dies sei beispielsweise bei Schildern an Seen mit dem Hinweis „Baden auf eigene Gefahr erlaubt“ der Fall.

Das Straßenschild „Anlieger frei“ gewährt die Durchfahrt nur für Personen, die ein Anliegen haben.
Das Straßenschild „Anlieger frei“ gewährt die Durchfahrt nur für Personen, die ein Anliegen haben. © David Inderlied/dpa

Doch was viele nicht wissen: Nicht nur Autofahrenden ohne Anliegen ist die Zufahrt in den entsprechenden Straßen untersagt. Laut bussgeldkatalog.org müssen auch Radfahrer:innen bei dem Schild „Anlieger frei“ absteigen und dürfen nicht einfach durchradeln, sofern sie kein Anliegen haben. Das Durchfahrtsverbot gilt nämlich für alle Fahrzeuge. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Etwa bei Fahrradstraßen oder dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.

„Anlieger frei“: Das passiert bei Missachtung des Verkehrszeichens

Wer das Verkehrsschild „Anlieger frei“ missachtet, verstößt gegen Verkehrsregeln. Viele Autofahrende nutzen Anlieger-Straßen nämlich häufig als Schleichwege und Abkürzungen. Dann drohen je nach Fahrzeug Bußgelder. Mit dem Auto werden 50 Euro fällig, mit dem Fahrrad 25 bis 40 Euro. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen müssen laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 100 Euro rechnen.

Nicht nur die Straßenverkehrsordnung wird regelmäßig aktualisiert. Auch in Sachen Klima-Schutz tut sich etwas im Verkehrssektor. Nach der langem Diskussion um das Verbrenner-Aus wurde ein Kompromiss gefunden. Ab 2035 dürfen zwar noch Verbrenner-Autos fahren – allerdings nur mit E-Fuels. (kas)

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