Ratgeber
09.11.2023, 11:00 Uhr / Lesedauer: ca. 2min

Rückforderung von Elterngeld ist nach Jahren möglich

Vorläufig zu viel ausgezahltes Elterngeld kann ohne Befristung zurückgefordert werden. Entscheidend ist, was auf dem endgültigen Bescheid steht. Foto: dpa

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Vorläufig zu viel ausgezahltes Elterngeld kann ohne Befristung zurückgefordert werden. Entscheidend ist, was auf dem endgültigen Bescheid steht. Foto: dpa

Zu viel gezahltes Elterngeld kann noch nach vielen Jahren zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hervor (AZ: L 2 EG 1/23 D), das kürzlich gesprochen wurde. Maßgeblich ist, welcher Anspruch endgültig festgestellt wurde.

Der Fall: Einer Mutter wurde im Jahr 2015 vorläufig Elterngeld für zwölf Monate bewilligt. Bei der endgültigen Festsetzung der Ansprüche kam jedoch ein geringerer Betrag zustande als gezahlt - eine Überzahlung wurde auch vermerkt. Die Frau wurde durch einen Fehler der Elterngeldstelle allerdings nicht über diese Differenz informiert. Sieben Jahre später erhielt sie die Aufforderung zur Rückzahlung von immerhin mehr als 3000 Euro. Die Mutter klagte dagegen.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Es bestehe keine zeitliche Begrenzung, in der eine Überzahlung zurückgefordert werden müsse. Demnach ist der Fall nicht verjährt oder verwirkt, informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Laut Gericht hätte sich die Klägerin wegen der Vorläufigkeit des Bescheids nicht darauf verlassen dürfen, dass ihr der gesamte Betrag zusteht. dpa