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Ringvorlesung

Schumann über Juristen im Nationalsozialismus

Opfer des Regimes: Fotos ehemaliger Häftlinge sind in der neuen Dauerausstellung „Arbeitsteilige Täterschaft“ zu den Tätern der Konzentrationslager-SS im ehemaligen Kommandantenhaus des früheren KZ Sachsenhausen zu sehen.

Opfer des Regimes: Fotos ehemaliger Häftlinge sind in der neuen Dauerausstellung „Arbeitsteilige Täterschaft“ zu den Tätern der Konzentrationslager-SS im ehemaligen Kommandantenhaus des früheren KZ Sachsenhausen zu sehen.

Göttingen. Der Einfluss der Akademie werde in der Literatur bis heute unterschätzt, erklärte die Göttinger Juristin während der Ringvorlesung über Forschung im Nationalsozialismus ihren 200 Zuhörern. Das liege unter anderem daran, dass die 1933 gegründete Akademie mit ihrem größten Projekt gescheitert sei. Sie habe ein in „volkstümlicher Sprache“ gehaltenes und auf der NS-Ideologie basierendes Zivilrecht schaffen wollen. An diesem „Volksgesetzbuch“ hätten zeitweise bis zu 200 Personen gearbeitet. 1944 sei das Projekt kriegsbedingt abgebrochen worden.

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Geltungsbedürftiger Gründungspräsident

Trotzdem sei die Akademie nicht wirkungslos gewesen, betonte Schumann. Der ehrgeizige und geltungsbedürftige Gründungspräsident, Hans Frank, habe über Jahre erfolgreich Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess im Dritten Reich genommen. Beamte des Reichsjustizministeriums hätten in den genannten Ausschüssen mit Juristen, die in der Akademie organisiert waren, Gesetzesvorhaben diskutiert. Finanziert worden sei das durch das Ministerium, aber auch durch Großindustrielle.

 Eva Schumann

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In den Ausschüssen, führte Schumann aus, sei es zudem um die juristische Begleitung der NS-Politik gegangen. So sei zum Beispiel erörtert worden, wie sich die Anwendung der Haager Landkriegsordnung nach der Besetzung Polens umgehen lasse. Diese verpflichte Besatzer nämlich zur Fürsorge gegenüber der Bevölkerung. Das habe aber dem erklärten Ziel des Regimes widersprochen, die polnische Bevölkerung umzubringen beziehungsweise zu vertreiben. Damals, 1940, habe Akademie-Präsident Frank sein Amt an den damaligen Präsidenten des Volksgerichtshofs, Otto Thierack, abgetreten und sei Generalgouverneur des besetzen Polens geworden. Die Alliierten hätten ihn später während des Nürnberger Prozesses als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt.

Der Jugendrechtsausschuss der Akademie habe maßgeblich zu einer Verschärfung des Jugendrechts beigetragen, berichtete die Juristin. Ziel der Reform sei eine „gründliche Entlastung“ der Jugendfürsorge gewesen. Dazu seien geistig und körperlich beeinträchtigte Jugendliche in Heil- und Pflegeanstalten gekommen. Für „asoziale“ Jugendliche, zu denen Homosexuelle oder Swing-Hörer gezählt hätten, seien zum Schutz der „Volksgemeinschaft“ Jugend-KZ, wie das in Moringen, errichtet worden. Für die Wiedereröffnung solcher „Jugendschutzlager“ hätten Juristen der Akademie nach dem Krieg bis in die 60er-Jahre hinein unter anderem von Göttingen aus geworben.

Jugendarrest wegen „schändlicher Neigungen“

Für „hoffnungslos kriminelle“ Jugendliche sei im Dritten Reich der Jugendarrest eingeführt worden, sagte Schumann. Für die Verhängung dieser Strafe sei der Nachweis konkreter Taten nicht notwendig. Eine Lebensführung, die „schändliche Neigungen“ dokumentiere, reiche aus. Das gelte bis heute.

Von Michael Caspar

GT/ET

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