Freilaufende Hunde auf Friedhöfen
Göttingen. „In jüngster Zeit häufen sich aber Beschwerden über Besucher, die ihre Hunde frei herum laufen lassen sowie über Radfahrer, die durch ihr Verhalten störend auffallen.“, erklärte Wolfgang Gieße, Leiter des Fachdienst Friedhöfe. „Wer seinen Hund mit auf das Gelände bringt, soll das Tier anleinen und den anfallenden Hundekot beseitigen. Radfahrer sollen mit langsamer Geschwindigkeit über das Gelände fahren und im Zweifelsfall ihre Fahrt unterbrechen und das Fahrrad ein Wegstück schieben.“
Besonders betroffen sei der Parkfriedhof Junkernberg, so die Stadt. Dabei ist die städtische Friedhofsordnung klar geregelt: Hunde und Radfahren sind auf den kommunalen Friedhöfen generell Verboten. Personen, die sich nicht angemessen verhalten, müssen daher mit einem Verwarngeld rechnen. Die Friedhöfe werden in unregelmäßigen Abständen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes sowie Beamten der Polizei kontrolliert.
pto
GT/ET