Auto waschen auf unbefestigtem Grund verboten?
Guten Abend liebe GF-Community.
Gerade eben als ich auf Instagram unterwegs war sah ich einen neuen Beitrag von @JuraFakten. Um diesen Beitrag handelt es sich letztendlich auch.
JuraFakten schreib Folgendes:
Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser festzulegen und die Einwirkung des Menschen auf Gewässer und das Grundwasser zu steuern.
Beim Autowaschen geht es also vordergründig um das Abwasser, was im Boden versickert und so ins Grundwasser gelangt. Auf einem unbefestigten Grundstück, wie Rasen, Schotterweg oder ähnlichem ist das Waschen des Autos aufgrund der Gefahr für die Umwelt verboten.
Steht das Auto auf befestigtem Grund – zum Beispiel auf einer Betoneinfahrt mit Abfluss sieht es etwas anders aus. Hier legt die Kommune bzw. die Stadt die Regeln für das Waschen eines PKWs auf einem Privatgrundstück fest. Wer also vorhat, sein Auto dort zu waschen, sollte sich vorher unbedingt nach den Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der zuständigen Wasserschutzbehörde erkundigen.
Hierzu habe ich eine frage.
| Quelle:
| Frage:
Findet ihr diese Regelung Gut/Schlecht?| Mit freundlichen Grüßen: Robin - TechBrain. :)
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
3 Antworten
Die spannendere Frage ist doch, ob die Wäsche mit klarem Wasser oder mit Waschzusätzen erfolgt. Klares Wasser ist nichts anderes als das, was Regen auch machen würde, da ist eine solche Regel Unfug.
Scheint mir sinnvoll, dass dann keine Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.
unbefestigt schon mal gar nicht.
wenn muss es entsprechender Untergrund sein, mit Ölabscheider. es ist nicht überall verboten, da mal selbst nachfragen. in den Waschanlagen ist alles vorhanden.