Verfahren wurde eingestellt, jetzt dieser Brief?
Hallo Zusammen.
Ich habe heute dieses Schreiben bekommen, das ich ehrlich gesagt nicht verstehe.
Das Verfahren wurde vor Monaten eingestellt, dieser Brief ist jedoch mit diesem Monat datiert und hat aber das selbe Aktenzeichen, wie das eingestellte Verfahren.
Ich bin in diesem Verfahren nicht beschuldigt und habe auch nicht weiter geklagt.
Ich (oder meine Anwältin) haben weder einen Gerichtstermin, noch sonstiges bekommen.
Was bedeutet das?
Bitte keine Antworten wie "Ruf doch da an!". Kann ich nicht, es ist Samstag und es würde mir sicher Helfen (zumindest im Groben), was das jetzt genau heißt.
Vielen Dank!
3 Antworten
Deine Anwältin kann dir das Schreiben aber bestimmt erklären.
Für mich sieht das so aus, als wenn die Nebenklage den Prozess fortsetzten will. Selbst, wenn das Strafverfahren eingestellt ist, gibt es ja noch zivilrechtliche Möglichkeiten.
Wie ist denn deine Rolle, wenn du nicht Klägerin (Nebenklägerin) oder Beschuldigte bist? Wieso hast du dann eine Anwältin?
Mein Rat wäre, Ruhe bewahren und am Montag deine Anwältin anrufen und die um Rat bitten.
Das mit dem Aktenzeichen ist völlig normal. Es geht ja um das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen geführt wird. Wenn das Verfahren wegen "zu weniger Beweise" eingestellt wurde (wobei Freispruch und Einstellung 2 verschiedene Dinge sind - ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass tatsächlich eingestellt wurde, also nach § 170, Abs. 2 StPO noch bevor es zur Anklage und Verhandlung kam) fand diese Einstellung offenbar schneller statt, als die Entscheidung über den Antrag Deiner Anwältin sie als Nebenklagevertreterin beizuordnen. Über diesen Antrag mußte nun (trotz Einstellung des Verfahrens) noch entschieden werden. Und das Gericht hat halt -wie ich gestern schon schrieb- nun quasi nachträglich noch entschieden, dass Deine Anwältin (rückwirkend) beigeordnet wird. Sinn der Sache ist halt -wie ich auch gestern schon schrieb- dass Du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, sondern sie von der Staatskasse übernommen werden. Ohne diesen Brief (Beschluss) müsstest Du selbst die Anwältin zahlen, für das was sie gemacht hat. Durch diesen Brief/Beschluss ist das nicht der Fall. Entspann Dich einfach ;)
Danke Danke Danke!
Ja, das Verfahren wurde nach Paragraph 170 eingestellt, bevor es zur Anklage und Verhandlung kam.
Blicke manchmal bei dem ganzen Fachchinesisch einfach nicht durch. Vielen Dank!
Die Nebenklage, wurde die auch eingestellt?
Oder das Verfahren wurde wiederaufgenommen.
Die Klage mit dem gleichen Aktenzeichen wurde eingestellt. Sonst habe ich keinerlei Informationen bekommen.. Ich versteh das nicht
Du bist also die "Zeugin A", vermute ich mal...
Der Brief sagt (jedenfalls soweit man das ersehen kann) lediglich aus, dass Deine Anwältin (nachträglich) als Beistand bestellt wurde, sie ihr Honorar (für das was sie in der Vergangenheit für Dich in der Sache gemacht hat) also aus der Staatskasse bekommt und nicht Du sie bezahlen musst.
Wenn Du 100%ige Klarheit willst wird nichts anderes übrig bleiben, als bei der Anwältin anzurufen.
Genau, ich bin Zeugin A. Also es gibt nur den Tatverdächtigen und das Opfer in diesem Verfahren.
Die geschwärzten Teile enthalten nur Namen.
Vielen Dank!
OK, dann wird es zu 99% so sein, wie ich oben geschrieben habe...
Ich will den Prozess nicht weiterführen.
Ich bin das Opfer. Es gibt keine Zeugen (das Verfahren wurde aufgrund zu weniger Beweise auch eingestellt).
was mich halt so wundert, ist, dass das alles unter dem gleichen Aktenzeichen steht.
Vielen Dank!!