Indexmieten im Handel: Realisierte und geplante Indexerhöhungen in angemieteten Filialen (2022/2023)

Indexmieten im Handel: Realisierte und geplante Indexerhöhungen in angemieteten Filialen (2022/2023)

Erklärtext

An den Verbraucherpreisindex gekoppelte Ladenmietverträge sind im Einzelhandel weit verbreitet. Für die Vermieter – besonders in inflationären Zeiten – sind sie ein wichtiger Baustein zur Werterhaltung der Mietobjekte. Für die mietenden Unternehmen stellen sie hingegen aktuell eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar. Zum Jahreswechsel 2022/2023 befragte das EHI Retail Institute die Händler zu deren Betroffenheit von Indexerhöhungen. 

Indexklauseln in Mietverträgen betreffen den gesamten Einzelhandel und sind relativ branchenunabhängig. Nur 4 Händler (5 Prozent) gaben in der Befragung an, sowohl 2022 als auch 2023 in weniger als 25 Prozent ihrer angemieteten Filialen mit Indexerhöhungen konfrontiert zu werden. Dabei war der Großteil der befragten Händler bereits im Jahr 2022 betroffen. Knapp die Hälfte (46 Prozent) der Befragten geben an, dass entsprechende Erhöhungen in mehr als der Hälfte ihrer angemieteten Filialen durchgeführt wurden. Für das laufende Jahr 2023 stehen noch mehr Indexerhöhungen an – so wird es für 58 Prozent der Handelsunternehmen in mehr als jeder zweiten Filiale Indexerhöhungen geben.

Datenbasis: Ergebnisse einer Befragung von 82 Vertriebslinien aus Einzelhandel, Gastronomie und filialisierten Dienstleistungen, die zusammen über mehr als 30.000 Filialen in Deutschland verfügen. Der Untersuchungszeitraum war Dezember 2022.