• Immobilien
  • Themen
  • DasHaus Zeitschrift
  • Newsletter

Grundstück vermessen: Kosten und Ablauf

Vor dem Hausbau wird jedes Grundstück sorgfältig vermessen. Manchmal ist es aber auch ein kritischer Nachbar, der den Stein ins Rollen bringt. Was die Grundstücksvermessung kostet und wie sie abläuft, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Autorin Annika Vollmer

09.08.2022 - 08:47 Uhr
Männer vermessen Grundstück

Es gibt mehrere Gründe dafür, weshalb Sie ihr Grundstück vermessen müssen. Bei einer Grundstücksteilung ist die Vermessung beispielsweise Pflicht.

Foto: iStock / Getty Images Plus/ WUT789
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei einer Grundstücksteilung ist die Vermessung Pflicht.
  • Dasselbe gilt für Neubau-Projekte.
  • Bei Neubauten finden drei Vermessungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt.
  • Die Kosten sind größtenteils abhängig vom Bundesland und der Art der Vermessung.

Wann wird ein Grundstück vermessen?

Eine Grundstücksvermessung ist vor allem beim Kauf eines Grundstücks und beim Hausbau relevant. Normalerweise liegen dem Katasteramt Flurkarten und amtliche Messdaten bereits vor. Eine erneute Grundstücksvermessung ist bei katastermäßig erfassten Grundstücken also nur in Ausnahmefällen erforderlich, wie zum Beispiel folgende:

  • Die Grenzzeichen fehlen oder sind schlecht zu erkennen.
  • Die Messdaten sind veraltet.
  • Ein Nachbar bricht wegen der Grundstücksgrenze einen Streit vom Zaun.

Möchten Sie das Grundstück teilen, sind Sie gesetzlich verpflichtet es vermessen zu lassen. Schließlich entstehen durch den „Schnitt“ neue Grundstücksgrenzen. Den Antrag stellen Sie schriftlich. Die Einmessung darf in Bayern nur vom Vermessungsamt oder in allen anderen Bundesländern durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden. Dieser sorgt dafür, dass die genauen Flächen im Liegenschaftskataster vermerkt werden. Jede Parzelle wird als eigenständiges Flurstück in die Flurkarte eingetragen und erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Apropos Grundbuch: Die Vermessung ist auch Voraussetzung für wichtige Eintragungen, zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.

Übrigens: Umgekehrt gilt diese Regelung nicht. Das heißt: Möchten Sie zwei Grundstücke zusammenlegen, ist in der Regel keine Vermessung erforderlich.
 

Männer vermessen Grundstück

Bei der Grundstücksteilung sind Sie gesetzlich zur Vermessung ihres Grundstücks verpflichtet. Möchten Sie jedoch zwei Grundstücke zusammenlegen, ist meist keine Vermessung erforderlich.

Foto: iStock / Getty Images Plus/ WUT789

1. Grundstücksvermessung vor dem Bau

Wer bauen will, stellt beim Bauamt einen Bauantrag. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde ab. Normalerweise gehören neben einer detaillierten Beschreibung des geplanten Bauprojekts zahlreiche Dokumente, wie zum Beispiel ein amtlicher Lageplan, als Anhang dazu. Im Lageplan sind alle wichtigen Angaben zum Grundstück, wie Abstandsflächen und Grenzverlauf, enthalten. Darum kümmert sich ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur: Er zieht Unterlagen des Liegenschaftskatasters heran und nimmt selbst Vermessungen am Grundstück vor. Zudem berücksichtigt er im Lageplan die Topographie des Grundstücks, Wasser-, Gas-, Strom- und Telefonleitungen, Ausrichtungen, Abstandsflächen, Grunddienstbarkeiten sowie die Bebauung in der Nachbarschaft. 

2. Baukontrollmessung 14 Tage nach Baubeginn

Spätestens 14 Tage nach Baubeginn erscheint der Vermessungsingenieur wieder auf der Baustelle. Er nimmt eine sogenannte Baukontrollmessung vor. Das bedeutet: Er überprüft die Absteckungen des Grundrisses. Dadurch kann der Experte bestätigen, dass die im Bauantrag angegebenen Maße beim Bau eingehalten werden.

3. Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung

Steht das Haus, kommt der Vermessungsingenieur ein letztes Mal. Denn nur wenn er das Gebäude nochmals vermessen hat, kann es in das Liegenschaftskataster der Stadt eingetragen werden. Die exakten Angaben der Einmessung und zur Lage des Gebäudes findet man anschließend in der amtlichen Flurkarte.

Sofern möglich, sollten Sie die Baukontrollmessung und die Gebäudeeinmessung am gleichen Tag durchführen lassen. Das spart Zeit und Geld. Auch sollten Sie klären, wer die Kosten für die Einmessung trägt. Die Ausmaße des Kellergeschosses beziehungsweise der Bodenplatten sollten jedoch schon erkennbar sein.

Kann man bauen, ohne das Grundstück vermessen zu lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Falls ein neues Gebäude entsteht, ist die Vermessung Pflicht. Das gilt auch für bestehende Gebäude deren Grundriss verändert werden soll. Drei Vermessungen sind bei Bauprojekten verbindlich vorgeschrieben:

Wer vermisst ein Grundstück?

Wie bereits erwähnt, sind nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure eines anerkannten Vermessungsbüros oder Mitarbeiter des Katasteramts befugt die Vermessung von Grundstückgrenzen vorzunehmen. Den Antrag auf sachgemäße Grundstücksvermessung muss der Eigentümer beim Vermessungsbüro stellen. Das bedeutet: Wollen Sie ein Grundstück kaufen, brauchen Sie nichts zu tun. Um den Antrag kümmert sich der Verkäufer. Schließlich sind Sie erst mit dem Eintrag ins Grundbuch offizieller Eigentümer.

Schnell und einfach zur Traumimmobilie

Welche Arten von Vermessungen gibt es?

Es gibt vier Möglichkeiten ein Grundstück zu vermessen:

1. Grenzvermessung

Wo hört mein Grundstück auf und wo fängt das des Nachbarn an? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage liefert die Grenzvermessung. Dabei schaut sich der Ingenieur vor Ort die Grundstücksgrenzen an und gleicht die Daten mit den Angaben im Liegenschaftskataster ab. Fehlen Grenzsteine, setzt er diese neu.

2. Grenzfeststellung

Es kommt immer wieder vor, dass Grenzwerte im Liegenschaftskataster veraltet sind. Wurden diese nicht mit modernen Methoden ermittelt, gelten sie als nicht festgestellt. Das bedeutet: Der Grenzverlauf muss neu festgelegt und durch Grenzmarkierungen kenntlich gemacht werden. Das geht nur durch eine Überprüfung vor Ort. Neben dem Vermessungsingenieur sollten alle betroffenen Grundstückseigentümer bei diesem Termin anwesend sein. Nur wenn alle eine sogenannte Anerkennungserklärung unterzeichnen, können die neuen Daten ins Grundbuch und ins Kataster eingetragen werden.

3. Grenzanzeige

Die Grenzanzeige, auch rechtsunverbindliche Markierung genannt, sieht der Grenzvermessung auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich. Denn das Prinzip ist das gleiche: Ein Vermessungsexperte gleicht vor Ort die Grenzen des Grundstücks mit den Angaben vom Katasteramt ab. Einziger Unterschied: Bei der Grenzanzeige bleiben die Grenzsteine, wo sie sind. Die Grenzzeichen werden zwar gekennzeichnet, aber nicht versetzt. Außerdem kostet die Grenzanzeige deutlich weniger (siehe Tabelle unten).

4. Teilungsvermessung

Bei einer Grundstücksteilung (Parzellierung) ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Beispiel: Sie besitzen ein großes Grundstück und möchten eine Hälfte davon verkaufen. Dann entstehen im Liegenschaftskataster zwei separate Flurstücke. Die neuen Grenzen werden durch das Setzen neuer Abmarkungen markiert. Nun sind Sie an der Reihe: Als Eigentümer müssen Sie die erfolgte Teilung in einer Grenzniederschrift bestätigen. Diese ist Voraussetzung für die Änderung im Grundbuch.

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren

Was kostet es ein Grundstück vermessen zu lassen?

Das Vermessungsrecht ist Ländersache. Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Vermessungsgebührenverordnung (VermGebO). Wie teuer die Grundstücksvermessung am Ende wird, hängt also im Wesentlichen von Ihrem Bundesland ab. Es gibt aber noch weitere Faktoren, die den Preis heben oder senken:

  • die Art der Vermessung (Grenzanzeige, Grenzfeststellung, Teilungsvermessung oder Grenzanzeige)
  • die Größe der Baufläche (je größer die Fläche, desto höher die Gebühren)
  • die Dokumente, die zusätzlich ausgestellt werden müssen
  • der Aufwand des Vermessungsingenieurs
  • die Höhe des Sockelbetrags
  • der Bodenwert
  • die zusätzliche Vermessung von Baulasten

Auch die Lage des Grundstücks spielt eine Rolle. So kann es vorkommen, dass die Grundstücksvermessung in einer ländlichen Gegend 600 Euro kostet. In der Großstadt sind es 3.000 Euro oder mehr. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen ersten Überblick, womit Sie ungefähr rechnen müssen:
 

Art der VermessungVermessungskosten
Grenzfeststellung700 bis 1.300 Euro
Grenzvermessung1.000 bis 1.400 Euro
Grenzanzeige600 bis 1.100 Euro
Teilungsvermessung2.600 bis 3.600 Euro

 

Beim Hausbau sollten Sie insgesamt zwischen 2.000 und 3.000 Euro einplanen. Die Vermessungskosten zählen zu den Baunebenkosten. Üblicherweise zahlt der neue Eigentümer diesen Betrag. Es ist aber auch möglich, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten teilen. Egal, wie Sie sich einigen – Sie sollten die Vereinbarung auf jeden Fall im Kaufvertrag schriftlich festhalten. Bei Grenzstreitigkeiten unter Nachbarn verpflichtet das BGB beide Parteien, einen gleich großen Anteil der Kosten zu übernehmen (§ 919 BGB).

Übrigens: Eine Teilungsvermessung ist besonders kostspielig – vor allem dann, wenn ein Grundstück unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll. Hinzu kommen die Notarkosten und die Gebühren für die Dokumentation im Liegenschaftskataster.

Was passiert im Anschluss an die Vermessung?

Anschließend findet ein Grenztermin mit allen Eigentümern angrenzender Grundstücke statt. Diese werden über den genauen Grenzverlauf informiert – und zwar schriftlich in Form einer Grenzniederschrift. Dieses offizielle Dokument soll Konflikten unter den Nachbarn vorbeugen. Das ist allerdings nur in dem Fall möglich, wenn alle den Verlauf der Grenzen anerkennen. Gibt es keine Einwände, erfolgt die Abmarkung der Grenzpunkte, also die amtliche Kennzeichnung. Zu guter Letzt erhält das Katasteramt die Unterlagen. Es veranlasst die Eintragung ins Kataster und ins Grundbuch – sofern keiner der Eigentümer im Nachhinein Einspruch einlegt. Denn dazu hat jeder vier Wochen Zeit.

Weitere Artikel
3 Bilder
Rohbau
Bauplanung
Rohbau: Kosten für ein Haus im Überblick

Die Rohbaukosten für ein Haus machen einen immensen Kostenanteil beim Neubau aus. Rund 40 bis 50 Prozent der Gesamtkosten entfallen in der Regel auf den Rohbau. Viele Bauherren suchen daher nach Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Doch hier an der falschen Stelle zu sparen, kann sich rächen, denn ein Rohbau vergisst nie.

3 Bilder
Badarmaturen
Bauplanung
Wasserhahn-Lexikon: Fachbegriffe zu Armaturen

Die Armaturen im Bad und in der Küche müssen sowohl optisch gefallen als auch bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit Sie beim Gespräch mit dem Fachmann bereits einige Kenntnisse besitzen, erklären wir hier die wichtigsten Fachbegriffe.

Parkett, Vinyl oder Laminat eignen sich als Fußboden
Bauplanung
Parkett, Vinyl oder Laminat: Das sind die Unterschiede

Wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Fußboden für Ihr Zuhause sind, haben Sie die Qual der Wahl. Aber welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedlichen Bodenbeläge und wie finden Sie für sich den richtigen? Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zu Parkett, Vinyl und Laminat.

handwerker, der ein Dachfenster verkleidet
Bauplanung
Dachfenster verkleiden: Das sollten Sie wissen

Ohne Verkleiden geht es nicht – ein Dachfenster soll schließlich nicht nur Licht in die Wohnung lassen, sondern auch nach innen harmonisch abschließen und dicht halten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf es ankommt, wenn Handwerker ein Dachfenster verkleiden.

Leerrohre
Bauplanung
Leerrohre verlegen: So bleiben Sie bei der Verkabelung flexibel

Leerrohre zu verlegen ist nicht nur beim Neubau sinnvoll, auch bei der Sanierung sollten Sie nicht darauf verzichten: Die Rohre verhindern nämlich, dass bei Problemen mit der Verkabelung gleich die ganze Wand aufgebrochen werden muss. Auch im Garten ist die vorausschauende Planung hilfreich. Dank der Elektroinstallationsrohre  lassen sich damit ganz einfach neue Kabel und Leitungen verlegen. Sie bleiben also flexibel. Nach welchem Grundkonzept Sie die Leerrohre am besten im Haus verteilen und welche unterschiedlichen Arten es gibt – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Kleinkläranlagen
Bauplanung
Kleinkläranlage: Vorschriften, Funktion und Kosten

Abwasser wird über die öffentliche Kanalisation in eine Kläranlage geleitet. Das ist der normale Ablauf. Aber nicht jedes Haus ist an das Kanalsystem angeschlossen. Daher muss Schmutzwasser anderweitig entsorgt werden – über Kleinkläranlagen. Erfahren Sie, wie diese funktionieren, worauf Sie achten müssen und wie viel der Einbau kostet.

  • Rechtliches
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Haftung
  • AGB
  • Push-Nachrichten
  • Einwilligungsmanager
© 2024 - Das Haus Online, BurdaVerlag Publishing GmbH