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Wedemark


Hochwasser: Hausbesitzer müssen Hilfe der Feuerwehr nicht bezahlen

Grundsätzlich gebührenpflichtig: Wenn die Feuerwehr ausrückt und einen Keller auspumpt, müssen Hauseigentümer normalerweise Geld zahlen. Für die Einsätze während der Hochwasserlage wird die Gemeinde aber keine Gebühren erheben.

Grundsätzlich gebührenpflichtig: Wenn die Feuerwehr ausrückt und einen Keller auspumpt, müssen Hauseigentümer normalerweise Geld zahlen. Für die Einsätze während der Hochwasserlage wird die Gemeinde aber keine Gebühren erheben.

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