Hochwasser: Hausbesitzer müssen Hilfe der Feuerwehr nicht bezahlen
Grundsätzlich gebührenpflichtig: Wenn die Feuerwehr ausrückt und einen Keller auspumpt, müssen Hauseigentümer normalerweise Geld zahlen. Für die Einsätze während der Hochwasserlage wird die Gemeinde aber keine Gebühren erheben.
Quelle: privat