Darum sind Sicherheitsbeauftragte im Betrieb ein Muss!

Vor einigen Jahren fand ein DGUV Fachgespräch unter dem Titel „Sicherheitsbeauftragte: Wirkung, Kommunikation und Perspektiven“ statt. Diese Veranstaltung richtete sich insbesondere an die Verantwortlichen für den betrieblichen Arbeitsschutz, Aufsichtspersonen und Unfallversicherungsträger. Doch wozu braucht man Sicherheitsbeauftragte (SiB)? Welche Chancen und Möglichkeiten bieten sie Ihrem Unternehmen? Wie werden sie bestellt? Wir fassen einige wichtige Aspekte zum Thema für Sie zusammen.

Schnellübersicht:

  • ab 20 Beschäftigten, müssen Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden (§ 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1)
  • Sicherheitsbeauftragte werden in einem festgelegten Arbeitsbereich aktiv
  • Sie sind ehrenamtlich tätig und unterstützen Führungskräfte in Fragen der Arbeitssicherheit
  • Sie erhöhen die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb
  • Sicherheitsbeauftragte sind Teil des Arbeitsschutzausschusses (ASA)

 Unternehmer tragen die Verantwortung für den Arbeitsschutz 

Stimmt! Aber sie können nicht überall sein. Vorgesetzte übernehmen zwar Führungsaufgaben, weisen, leiten Mitarbeiter an und kontrollieren. Genau genommen sind aber alle im Unternehmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Denn auch die Beschäftigten sind mitverantwortlich dafür, dass sie sich nicht durch ihr Verhalten gefährden oder andere in Gefahr bringen.

„Vier Augen sehen mehr als zwei...“ – getreu diesem Motto sollten freiwillige Helfer für den Arbeitsschutz bestellt werden.

 

 Hier eine Stolperstelle, dort ein Defekt: Sicherheitsberater decken auf 

Sicherheitsbeauftragte sind Personen, die den Unternehmer in einem festgelegten Zuständigkeitsbereich bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ehrenamtlich unterstützen. Ehrenamtlich heißt, sie ersetzen in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes, sollten aber eng mit diesen zusammenarbeiten.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Ein Sicherheitsbeauftragter besitzt Orts-, Fach- und Sachkenntnisse, die ihm dabei helfen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren adäquat zu reagieren. Zudem beobachtet er, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und – Ausrüstungen vorhanden sind.

Der Vorteil: Sicherheitsbeauftragte gehören zum Kollegenkreis und stecken mittendrin im Arbeitsgeschehen. Als an der Basis eines Unternehmens tätige Multiplikatoren sind sie demnach unverzichtbar. Sie bringen Vorschläge für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Aber: ohne rechtliche Haftung!Sicherheitsbeauftragte tragen nicht die Verantwortung, wenn ein Unfall passiert, oder Mitarbeiter aufgrund Ihrer Arbeit krank werden.

 

 Anzahl der Sicherheitsbeauftragten nach neuen Kriterien ermitteln 

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten wird betriebsbezogen festgelegt. Ab dem 21. Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht. Selbst bei weniger als 20 Mitarbeitern kann z.B. die Berufsgenossenschaft die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen, wenn besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten bestehen. Abgesehen davon können kleinere Unternehmen auch von sich aus Sicherheitsbeauftragte stellen.

Beachten Sie:

Bisher richtete sich die Zahl der SiB nur nach der Beschäftigtenzahl („Bestellstaffel“). Bereits seit Januar 2015 ist dies aber nur noch eines von fünf Kriterien. Nach DGUV Vorschrift 1 müssen die folgenden Punkte gleichrangig erfüllt werden (Erläuterungen nach DGUV Regel 100-001, 4.2):

Kriterien für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Durch die neuen Kriterien soll die konkrete betriebliche Situation stärkere Beachtung finden. Empfehlungen für eine Staffelung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten erhalten Sie auf Grundlage bisheriger Erfahrungen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger. Muster zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten stellt Ihnen unter anderem die DGUV zur Verfügung.

 

 Ist der Aufwand gerechtfertigt? – Ja! 

Durch ihre Präsenz und Vorbildfunktion bewirken Sicherheitsbeauftragte ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die nachhaltige Einwirkung auf das Gefahrenbewusstsein und vorsichtige Verhalten der Beschäftigten, scheint durch Kollegen besser möglich zu sein. Wichtig ist aber auch die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbeauftragten und Vorgesetzten, Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit. An dieser Stelle muss ein funktionierender Arbeitsschutztransfer stattfinden.

Der Sicherheitsbeauftragte soll also nicht nur bestellt sondern auch aktiv in die Arbeitsschutzorganisation eingebunden werden.

Regelwerke und Informationen zum Nachlesen:

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (BGV A 1)
DGUV Regel 100-001
Sicherheitsbeauftragte – ein Gewinn fürs Unternehmen (DGUV Forum 4/13)