DMA: Meta kündigt "mehr Wahlmöglichkeiten" bei Diensten wie Facebook und Co. an

Meta kündigt Wahlmöglichkeiten im Zuge des Digital Market Acts für Dienste wie Instagram und Facebook an. Einige sind jedoch mit Einschränkungen verbunden.

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Smartphone mit den Apps von Facebook, Facebook-Messenger, Instragm, WhatsApp und Oculus vor dem Meta-Logo

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
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Im Zuge des Digital Market Acts (DMA) kündigt Facebooks Mutter-Konzern Meta mehrere Wahlmöglichkeiten für seine Dienste in Europa an. Nutzer von Instagram und Facebook in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sollen demzufolge zukünftig bestimmen können, welche Meta-Dienste Informationen untereinander austauschen dürfen und welche nicht. Das teilt Meta in einem Blog-Beitrag mit.

Zu den Auswahlmöglichkeiten gehören demnach etwa, ob die Facebook- und Instagram-Konten miteinander verbunden sind und Informationen untereinander austauschen können oder ob die Konten getrennt verwaltet werden. Bei der getrennten Verwaltung findet laut Meta kein Datenaustausch unter den verschiedenen Konten statt. Nutzer, die sich bereits in der Vergangenheit für eine Verbindung der beiden Konten entschieden haben, können diese Einstellungen rückgängig machen.

Ähnliche Wahlmöglichkeiten soll es für den Facebook-Messenger, -Marktplatz und Facebook Gaming geben. Der Facebook-Messenger könne wahlweise weiterhin mit dem Facebook-Konto oder mit einem eigenständigen neuen Konto genutzt werden. Kerndienste wie private Nachrichten, Chats sowie Sprach- und Videoanrufe stünden auch mit einem separaten Konto zur Verfügung. Angaben darüber, ob Kontakte, bislang geführte Konversationen und Gruppenchat-Inhalte erhalten bleiben oder übertragen werden können, macht Meta in seiner Ankündigung nicht.

Auch für den Facebook-Marktplatz können sich Nutzer gegen die Verwendung ihrer Facebook-Informationen entscheiden. Den Hauptunterschied beschreibt Meta damit, dass die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer nicht wie bislang über den Facebook-Messenger, sondern per E-Mail stattfindet. Die Möglichkeit zum Durchsuchen der Angebote sowie der Kauf und Verkauf Artikeln bleibt weiterhin bestehen.

Hier bleibt jedoch unklar, ob die Kommunikation zwischen Anbieter und Interessenten weiterhin über den Messenger geführt werden, wenn sich der Nutzer für den Informationsaustausch zwischen dem Facebook-Konto und dem Marktplatz, aber gegen die Verknüpfung zwischen dem Facebook-Konto und dem Messenger entscheidet. Vermutlich muss der Datenaustausch zwischen allen drei Diensten erlaubt bleiben, damit die Marktplatz-Kommunikation weiterhin über den Facebook-Messenger stattfinden kann. Eine Verknüpfung zwischen dem Messenger und dem Marktplatz stellt Meta zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht in Aussicht.

Die Spiele auf Facebook werden deutlicher eingeschränkt. So können Nutzer, die sich für die Verknüpfung und den Datenaustausch entscheiden, weiterhin Funktionen wie Multiplayer-Spiele, In-Game-Käufe und personalisierte Spielvorschläge nutzen. Wird die Verbindung getrennt, sei lediglich das Spielen "einiger Singleplayer-Spiele" möglich. Meta werde weiterhin "hart daran arbeiten, die Vorgaben des DMA innerhalb Europas einzuhalten und den Menschen einen Mehrwert zu bieten".

Meta gehört zu den von der EU eingestuften "Torwächtern" (Gatekeeper), die sich an die Wettbewerbsvorgaben des DMA halten müssen. Die betroffenen Unternehmen haben müssen sich ab dem 7. März an die EU-Vorgaben halten. EU-Firmen werfen den Konkurrenten mangelnde Lösungen vor.

In dem Beitrag weist Meta neben den Neuankündigungen auf das kostenpflichtige Abonnement hin, um Instagram und Facebook in der EU, dem EWR und der Schweiz werbefrei zu nutzen, die Meta im vergangenen November eingeführt hat. Zuletzt geriet das Unternehmen in die Kritik, weil es trotz der Abo-Gebühren weiterhin Daten sammeln soll. Die Organisation Noyb um den österreichischen Juristen Max Schrems sah rund um das Bezahl-Modell zuletzt einen weiteren Verstoß gegen die DSGVO.

(bme)