Kochmagazin mit KI-Inhalten: Öffentliche Rüge wegen Bildern – Text ohne Verstoß

Der Deutsche Presserat hat die Zeitschrift LISA für ein Rezeptheft gerügt, dessen Illustrationen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden.

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Titelzeile "Geniale Pasta-Gerichte für Genießer"

Das fragliche Heft

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Joerg Heidrich

Der Deutsche Presserat hat gegen die Zeitschrift LISA aus dem Burda-Verlag eine öffentliche Rüge für ein Sonderheft von "Lisa Kochen & Backen" ausgesprochen. Das war im Frühjahr 2023 erschienen und hat für viel Verwunderung und nicht wenig Kritik gesorgt. Das Heft enthält "99 Nudelrezepte zum Nachkochen" und das Pikante daran: Sowohl die Rezepte als auch die dazugehörigen Bilder wurden komplett von generativer KI erstellt. Dazu wurden die Dienste von Midjourney und ChatGPT genutzt. Einen Hinweis darauf suchte der Leser allerdings vergeblich. Die öffentliche Rüge ist die schärfste Sanktion des Gremiums. Sie muss von der Redaktion in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.

Die fehlende Kennzeichnung wurde beispielsweise vom Bayerischen Journalisten-Verband moniert. Dessen Vorsitzender Michael Busch warnte vor einem Experiment mit der journalistischen Glaubwürdigkeit: „Wer seine Leserinnen und Leser über den Einsatz von KI-Tools täuscht, unterhöhlt das Vertrauen, das diese in eine Publikation setzen.“ Gleichzeitig verwies er auf den Pressekodex], der seiner Ansicht nach auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gelte.

Die jetzt ausgesprochene Rüge beschränkt sich auf die Verwendung der KI-generierten Bilder, die angeblich die Rezepte darstellen. Nach Ansicht des Presserats hätten die Bilder als symbolische Abbildungen im Sinne von Ziffer 2, Richtlinie 2.2 des gekennzeichnet werden müssen. Die Regelung sieht vor, dass eine Klarstellung erforderlich ist, wenn eine Abbildung, insbesondere ein Foto, bei flüchtiger Lektüre als dokumentarische Abbildung verstanden wird, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt. Dies gelte sowohl für "symbolische Abbildungen" als auch für Fotomontagen oder andere Veränderungen.

Im vorliegenden Fall führte die fehlende Kennzeichnung der Bilder nach Ansicht des Presserats zu einer Irreführung der Leser. Hinsichtlich der mit Hilfe von KI generierten Rezepte stellte das Gremium hingegen keinen Verstoß gegen den Pressekodex fest, da für Texte keine Kennzeichnungspflicht bestehe.

Disclaimer: Der Autor ist Mitglied des Deutschen Presserats, war aber an der Entscheidung nicht beteiligt.

(mho)