Was tun nach einer Körperverletzung?

Dokumenttyp:Merkblatt

Eine Körperverletzung kann für Betroffene nicht nur physische Folgen haben. So sind Betroffene zusätzlich zu ihren körperlichen Verletzungen auch häufig seelisch belastet.

Schutz

Was tun, wenn Sie Opfer einer Körperverletzung wurden?

Folgende Hinweise können nach einer Körperverletzung helfen.

  • Benachrichtigen Sie die Polizei telefonisch unter 110.
  • Machen Sie, wenn möglich, Beweisfotos von Ihren Verletzungen – zum Beispiel mit Ihrem Smartphone.
  • Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen, damit Beweise gesichert und Verletzungen dokumentiert werden. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind. Hier können die Betroffenen die Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren lassen, auch anonym. Das heißt aber nicht, dass man automatisch eine Strafanzeige erstatten muss.
  • Hier finden Sie Möglichkeiten zur anonymen Spurensicherung.  
  • Gibt es Zeuginnen oder Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben? Dann benennen Sie diese, möglichst mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.
  • In jedem Fall: Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen, wenn Sie Angst haben oder sich unsicher fühlen oder wenn Sie Fragen haben. Das können Nachbarn oder Freundinnen und Freunde und Familienangehörige sein, oder auch Expertinnen und Experten von Beratungsstellen. Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen kann es manchmal auch ratsam ein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen

Weiterführende Infos

Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Sie brauchen weitergehende Hilfe, weil Sie durch die Straftat auch unter psychischen Belastungen leiden? Hier gibt es Hinweise und Kontaktdaten. Auch die Beratungsstellen können psychologische Unterstützung vermitteln.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige erstatten. Kommt es zu einem Strafverfahren, können Sie unter bestimmten Umständen als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten und haben möglicherweise Anspruch auf die Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung. Hier erfahren Sie mehr zum Strafverfahren, zur Nebenklage und zur psychosozialen Prozessbegleitung.

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