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„Leidiges Thema“ stößt auf Interesse

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Informieren über Steuern und Vereine (v. l.): Jens Jordan, Vorsteher des Korbacher Finanzamtes, seine Stellvertreterin Anna Drinnenberg und Markus Exner vom Hessischen Finanzministerium. Foto: Lutz Benseler
Informieren über Steuern und Vereine (v. l.): Jens Jordan, Vorsteher des Korbacher Finanzamtes, seine Stellvertreterin Anna Drinnenberg und Markus Exner vom Hessischen Finanzministerium. Foto: Lutz Benseler © Lutz Benseler

Korbach - Tipps vom Fiskus: Mehr als 650 Vereinsvorstände und Kassierer aus dem gesamten Landkreis haben sich am Dienstag in der Korbacher Stadthalle über das „leidige Thema“ Vereine und Steuern informiert.

Welche Tücken im deutschen Steuerrecht stecken, weiß jeder, der selbst seine Einkommenssteuererklärung ausfüllt. Mindestens genauso kompliziert sind die Regelungen für gemeinnützige Vereine – die alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Dabei sind sie grundsätzlich von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit – wenn sie bestimmte Freigrenzen und Regeln einhalten.

Das Ziel ist: Probleme vermeiden, bevor sie entstehen

„Die Probleme sollen vermieden werden, bevor sie entstehen“, erläutert Jens Jordan, Vorsteher des Korbacher Finanzamtes, das Ziel der Veranstaltung, zu der 1200 Vereinsvertreter aus Waldeck-Frankenberg eingeladen waren. Seit knapp 15 Jahren tingeln die Mitarbeiter des Hessischen Finanzministeriums durch das Land und informieren über die Fallstricke im Steuerrecht, in Waldeck-Frankenberg zuletzt vor vier Jahren. „Wir greifen die Fragen auf, die viele Vereine haben“, erklärt Referent Markus Exner, Steuerexperte aus dem Finanzministerium. Etwa: Darf ein Verein Geldgeschenke an seine Mitglieder zahlen? Welche Unterlagen muss der Verein beim Finanzamt einreichen? Wie und in welchem Zeitraum muss er seine Einnahmen wieder ausgeben? Und wie muss eine Satzung aussehen, damit sie vom Fiskus anerkannt wird?

Ob bei Geschenken an Mitglieder, Aufwandsentschädigungen für Autofahrten oder Löhne für Mitarbeiter: Sobald ein Verein „unangemessen“ handele, sei die Gemeinnützigkeit in Gefahr, sagt Exner. So ist es beispielsweise einem gemeinnützigen Verein nicht gestattet, Mitgliedern zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Ehejubiläen Geld zu schenken. Kleinere Präsente sind hingegen erlaubt.

Ihre Mittel müssten Vereine zeitnah verwenden, so der Steuerexperte. Ein Beispiel: Einnahmen aus dem Jahr 2015 müssen bis spätestens Ende 2017 ausgegeben werden. Eine Ausnahme gilt für die Bildung von Rücklagen, etwa für größere Anschaffungen oder Reparaturen.

Mehr Anerkennung für Ehrenamtliche soll das 2013 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ bringen. Es regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger als zuvor. So wurde die Übungsleiterpauschale auf 2400 Euro angehoben, die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen von 35000 auf 45000 Euro, und die steuerfreie Pauschale für Verantwortungsträger wurde auf 720 Euro erhöht.

Mitarbeiter des Finanzamts beantworten Fragen der Vereinsvertreter

Neben dem Referenten aus dem Finanzministerium gaben auch Mitarbeiter des hiesigen Finanzamts Auskünfte zum Thema „Vereine und Steuern“ und standen darüber hinaus für Nachfragen zur Verfügung. „Wir haben verschiedene Stände aufgebaut und unsere Experten aus dem Finanzamt mitgebracht“, sagt Jordan.

Den „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“ gibt es bei den Finanzämtern. Per Internet: https://hmdf.hessen.de/presse/publikationen. Weitere Informationen: www.gemeinsam-aktiv.de

Von Lutz Benseler

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