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Reh getötet: Jäger bittet, Hunde anzuleinen

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Das war ein Hund: Jäger Georg Clobes aus Niedervorschütz ist sich bei diesem gerissenen Reh ganz sicher.
Das war ein Hund: Jäger Georg Clobes aus Niedervorschütz ist sich bei diesem gerissenen Reh ganz sicher. © Foto: Mangold

Schwalm-Eder. Als Jäger Georg Clobes aus Niedervorschütz kürzlich spät abends nach der Ansitzjagd am Lautenberg zu Fuß in seinem Jagdrevier unterwegs war, entdeckte er auf einer Wiese die Spuren eines Kampfes. In einem Kreis waren Klee und Luzerne platt gedrückt, in der Mitte lag ein totes Reh.

Bei genauerer Betrachtung fand der Jäger in der Nähe des Kadavers Haare vom Fell eines fremden Tieres, die er als Hundehaare identifizierte. Offensichtlich hatte ein Hund das Reh gerissen.

Natürliche Feinde wie der Fuchs fingen höchstens mal ein krankes und schwaches Tier. Und nur ein Hund schaffe es, ein gesundes Reh so lange zu hetzen, bis es nicht mehr schnell genug laufen könne, denn Rehe sind zwar schnell, aber nicht sehr ausdauernd. „Ein gesundes Reh lässt sich nicht vom Fuchs packen. Und ich wüsste nicht, dass hier eins krank gewesen

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wäre“, sagte er. Seit 1976 jagt Clobes im Revier Niedervorschütz, mehrmals in der Woche ist der 82-Jährige draußen unterwegs und kennt den Wildbestand wie seine Westentasche.

Er ärgert sich über die unbedachten Hundehalter, die ihre Hunde frei umherstreifen lassen und somit zulassen, dass sie wildern. Ein vom Hund gerissenes Reh kann nicht mehr verwertet werden, dem Jäger entsteht dadurch ein Schaden.

Auf 100 Euro schätze er den Wert des verendeten Tieres, erklärte Clobes. Außerdem mache sich der Hundebesitzer strafbar im Sinne des Tierschutzgesetzes, wenn sein Hund andere Tiere töte.

Georg Clobes appelliert an die Hundehalter, ihre Hunde beim Feld-, Wald- und Wiesenspaziergang besonders zu dieser Jahreszeit anzuleinen. Die Wildtiere bräuchten Ruhe und sollten besonders in der Brut- und Setzzeit nicht bei der Aufzucht und Pflege ihrer Jungen gestört werden. Schließlich wolle man den Wildbestand erhalten. Nach dem Bundesjagdgesetz gehört es zur Pflicht der Jäger, sich um das Wohlergehen der Wildtiere zu kümmern.

Mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht der Hege verbunden, um den artenreichen und gesunden Wildbestand sowie zu erhalten.

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