Konsumentenschutz/Coronavirus
Wegen der Corona-Krankheit müssen bis mindestens Mitte März etliche Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. Dabei ist klar: Die Veranstalter sind sowohl bei Absage wie auch bei Verschiebung gesetzlich zur Kaufpreis-Rückerstattung verpflichtet. Der Konsumentenschutz bietet Hilfestellungen.