Kurzparkzonen ab 2. Mai wieder gebührenpflichtig

Ziel der Stadt Innsbruck bleibt die Stärkung des Umweltverbundes

Das schrittweise Hochfahren der Wirtschaftsbetriebe erhöht auch den Bedarf an freien Parkplätzen für KundInnen. Gleichzeitig bleibt die Stadt Innsbruck bei ihrem Ziel, den Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrradfahren und dem zu Fuß gehen zu stärken – deswegen arbeitet die Landeshauptstadt an mehr Platz für FußgängerInnen im Straßenverkehr. Und schließlich müssen auch die AnrainerInnen wieder ausreichende Parkplätze zur Verfügung haben. Ab Samstag, 2. Mai, ist daher das Parken in Innsbruck wieder kostenpflichtig.

„Nachdem die Parkraumbewirtschaftung während der Covid-19-Ausnahmensituation auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in systemrelevanten Berufen ausgesetzt war, werden mit der schrittweisen Zurücknahme der Ausgangsbeschränkungen und der damit verbundenen Zunahme des Individualverkehrs in der Stadt jetzt auch die Kurzparkzonen wieder reaktiviert“, erklärt Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl.

Rückfragehinweis

Büro Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl
Mag. Paul Schuierer-Aigner
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