Die Norm verhindert Schäden wie diesen – wenn sie eingehalten wird

Hier ist die Armatur noch im Badezimmer installiert. Der Pfeil markiert den Riss auf der Kaltwasserseite.
Hier ist die Armatur noch im Badezimmer installiert. Der Pfeil markiert den Riss auf der Kaltwasserseite.

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechseln soll, kann es eine Weile dauern, bis ein Käufer gefunden und der Vertrag unterzeichnet ist. Aus diesem Grund stand das Einfamilienhaus aus dem hier beschriebenen Fall ein Jahr lang leer. Mitten im Winter schien schließlich alles unter Dach und Fach.

Doch als der neue Eigentümer in spe das Haus kontrollierte, das wenige Wochen später seines sein sollte, stieß er auf einen Wasserschaden, der vom Badezimmer im Obergeschoss ausging. Dort war die Badewannenarmatur undicht.

Als der Mann wenige Tage zuvor – ebenfalls zur Kontrolle – im Haus gewesen war, hatte er noch keine Hinweise auf eine Leckage bemerkt. Allerdings sei das Gebäude unbeheizt und die beiden Heizöltanks im Keller seien leer gewesen, gab er an. Wegen des herrschenden Frostwetters habe er die Heizung zunächst aus einem 20-Liter-Kanister befüllt und dann Heizöl bestellt.

Das verformte Sieb der Warmwasserseite
Das verformte Sieb der Warmwasserseite

Das Heizen erfolgte jedoch zu spät und nicht in ausreichendem Maße. Das Gehäuse der Armatur weist typische Schäden auf, wie sie durch Frosteinwirkung entstehen: Durch eine Kraft von innen war es an mehreren Stellen aufgerissen, und die beiden Siebe der Badewannenarmatur waren verformt.

Ob die Trinkwasserinstallation zum Zeitpunkt des ersten Kontrollgangs bereits eingefroren war oder ob dies erst zwischen dem ersten und zweiten Besuch des neuen Eigentümers geschah, konnte die technische Untersuchung durch das IFS nicht klären. Was die Wetterdaten anging, wäre beides möglich gewesen, und die 20 Liter Heizöl konnten das Haus bis zur Heizöl-Lieferung nicht ausreichend warm gehalten haben.

Dies galt in umso höherem Maße für das Badezimmer im Obergeschoss, weil es an eine nicht wärmegedämmte Abseite grenzte.

Blick in die nicht wärmegedämmte Abseite: Der Pfeil deutet auf die Wand zum Badezimmer.
Blick in die nicht wärmegedämmte Abseite: Der Pfeil deutet auf die Wand zum Badezimmer.

Da das Haus nicht bewohnt wurde – und das bereits seit einem Jahr –, hätte die Trinkwasserleitung abgesperrt und aus hygienischen Gründen entleert sein sollen. Schon das Zudrehen des Hauptabsperrventils hätte das Schadenausmaß erheblich begrenzt; ein Entleeren der Leitungen hätte die Schadenentstehung komplett verhindert.

Die gültige Norm – die DIN EN 806, Teil 5 – schreibt vor, dass bereits Installationen, die länger als sieben Tage stillgelegt werden, an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt oder das Wasser regelmäßig erneuert werden muss. Anschlussleitungen, die ein Jahr oder länger nicht genutzt werden, sollten von der Versorgungsleitung abgetrennt werden, empfiehlt das technische Regelwerk weiter. Werden die gültigen Vorgaben eingehalten, so können Schäden wie der hier beschriebene auch im kältesten Winter nicht entstehen.