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Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Riester-Rente?

Kurzer Überblick

  • Der Mindesteigenbetrag bei der Riester-Rente beträgt jährlich 4 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
  • Mindestens müssen 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden (Sockelbetrag). 
Riester Rente Mindestbeitrag

Was ist der Mindestbeitrag bei der Riester-Rente?

Der Mindestbeitrag (oder Mindesteigenbeitrag) zur Riester-Rente ist der Betrag, den Sie mindestens in Ihren Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei der Riester-Rente?

Der Mindesteigenbetrag liegt bei der Riester-Rente bei 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr (5 Euro monatlich). 

 

Wie wird der Riester-Mindestbeitrag berechnet?

Den Mindestbeitrag berechnen Sie, indem Sie zunächst 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem letzten Jahr berechnen. Anschließend ziehen Sie davon alle Zulagen ab, die Sie erhalten. Zu den Zulagen gehören die Grundzulage, die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus. Was am Ende übrig bleibt, ist Ihr Mindesteigenbeitrag. 

Rechenbeispiel Mindesteigenbetrag  
Bruttoeinkommen Vorjahr 45.000 Euro
4 % 1.800 Euro

./. Grundzulage (175 Euro) und                                Kinderzulage (300 Euro)

475 Euro

Mindesteigenbeitrag pro Jahr

1.325 Euro

 

Sockelbetrag in der Riester-Rente

Der absolute Mindestbeitrag, den Sie einzahlen müssen, um überhaupt Zulagen zur Riester-Rente zu erhalten, beträgt 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Das ist der sogenannte Sockelbetrag. Durch den Sockelbetrag können auch einkommensschwache Personen einen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge bekommen. 

Beispiel:

  • Person A hatte im vergangenen Jahr ein Brutto-Einkommen von 45.000 Euro. 4 Prozent davon sind 1.800 Euro. Nach Abzug der Zulagen bleibt ein Mindesteigenbeitrag pro Jahr von 1.325 Euro (siehe Beispielrechnung oben). 
  • Person B verdiente im Vorjahr 13.000 Euro brutto. 4 Prozent davon sind 520 Euro. Abzüglich Grund- und Kinderzulage (insgesamt 475 Euro) verbleiben 45 Euro. Da der Mindestbeitrag aber nicht weniger als 60 Euro betragen darf, gilt für Person B der Sockelbetrag als Mindestbeitrag. 

Gut zu wissen: Höchstbeitrag in der Riester-Rente

Mit dem Höchstbetrag ist in der Riester-Rente der Betrag gemeint, der staatlich gefördert wird und steuerlich absetzbar ist. Er beträgt jährlich 2.100 Euro. Prinzipiell können Sie zwar einzahlen, so viel Sie wollen, allerdings lohnt es sich meistens nicht, mehr als den Höchstbetrag zu bezahlen. 

 

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