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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Bei unzureichendem Erlös hilft das Verteilungsverfahren

    | Oft hat ein Schuldner mehrere Gläubiger.Meist reicht in diesen Fällen der Verwertungserlös nicht aus,um alle Gläubiger zu befriedigen. Regelmäßig gibt esdann Streit um die Rangverhältnisse zwischen den Gläubigern,so dass entschieden werden muss, wie der Erlös verteilt wird. Hierkommt das gerichtliche Verteilungsverfahren zur Anwendung. Der folgendeBeitrag erläutert die Einzelheiten. |