Nachfolgend finden Sie 241 Entscheidungen vom Thüringer Oberverwaltungsgericht sowie die Adresse in Weimar (Thüringen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseThüringer Oberverwaltungsgericht Anschrift Kaufstraße 2 - 4 Telefon 03643 2060 Fax 03643 206100 postovg@thfj.thueringen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Oberverwaltungsgericht Thüringen in Weimar umfasst mit seinem Gerichtsbarkeitsbezirk das komplette Bundesland Thüringen. Als einziges Oberverwaltungsgericht eines Bundeslandes sind die jeweiligen Oberverwaltungsgerichte immer nur dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. In der Pyramide der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die erstinstanzlichen Gerichte die jeweiligen Verwaltungsgerichte in Meiningen, Weimar und Gera. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat insgesamt 9 Senate. Am Thüringer Oberverwaltungsgericht obliegen Entscheidungen stets 3 Berufsrichtern. Ehrenamtliche Richter kommen am Thüringer Oberverwaltungsgericht nur in bestimmten Rechtsgebieten in der zweiten Instanz zum Einsatz wie im Heilberuferecht, Flurbereinigungsrecht, Disziplinarrecht und Personalvertretungsrecht. Vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht besteht Rechtsvertretungspflicht, d.h. Beklagter und auch Kläger müssen sich zwingend anwaltlich vertreten lassen. Sinnvoll ist es dabei sicherlich, einen Anwalt zu mandatieren, der sich auf das betroffene Rechtsgebiet spezialisiert hat wie ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht.
Historie des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
Bereits im Jahre 1910 errichtete man aufgrund eines Staatsvertrages ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht für die diversen Fürstentümer, die sich Thüringen aufteilten. Im Jahre 1920 wurde das Land Thüringen gegründet, die Kreisverwaltungsgerichte eingerichtet, dem Oberverwaltungsgericht Jena untergeordnet.- Im Jahre 1930 schließlich errichtete man ein einheitliches Verwaltungsgericht, das erstinstanzlich war. In der Zeit der nationalsozialistischen Gesetzgebung und Herrschaft verloren sämtliche Gerichte ihren eigentlichen Sinn und Zweck, arbeiteten im Sinne der Diktatur. Folgerichtig wurde das Landesverwaltungsgericht 1938 eliminiert. Erst durch die 3 Kontrollratsgesetze und die Befehlsgewalt der alliierten Großmächte, die dem Besiegten in möglichst kurzer Zeit wieder ein funktionierendes Rechtssystem und, ebenso wichtig und miteinander verbunden, eine prosperierende Wirtschaft verschaffen wollten, gab es ab 1946 erneut kurze Zeit eine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsreform von 1952 schaffte das Verwaltungsgericht ab, erst die Wiedervereinigung aber brachte neues Leben in das Thüringer Oberverwaltungsgericht. Letztlich wurde die eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit Realität, als das Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1992 in Kraft trat.
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