Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 24.05.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
Eine Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerksbetrieben gleicher oder nahestehender Fachrichtungen zur Wahrung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen. Sie bietet Beratungsleistungen, dient als Vermittler in Streitfällen und verleiht Qualitätssiegel.
Die Innung, die der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer unterliegt, dient in erster Linie der Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist, im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, freiwillig. Eine Innung kann Handwerksbetriebe aus einer oder mehreren ähnlichen Fachrichtungen umfassen. Beispiele für solche Fachrichtungen sind Bäckereien, Webereien und Dachdeckerbetriebe.
Innungen verfolgen mehrere Ziele und Aufgaben, die sich insbesondere auf den Erfahrungsaustausch, die Interessenvertretung und die Beratung ihrer Mitglieder beziehen. Hierzu gehören:
Ein gutes Beispiel für eine Innung ist die Bäcker-Innung. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, fördert den Erfahrungsaustausch und bietet Beratungsleistungen an. Sie vergibt ein Qualitätssiegel für Bäckereien, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, und sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern und deren Kunden.
Die Innung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer. An der Spitze einer Innung steht der Obermeister, der vom Vorstand gewählt wird. Darüber hinaus gibt es innerhalb einer Innung verschiedene Ausschüsse, darunter der Gesellenprüfungsausschuss, der Berufsbildungsausschuss, der Fachbeirat und verschiedene Schlichtungsausschüsse. Jeder Ausschuss hat spezifische Aufgaben, die zur Förderung der Ziele und Interessen der Innung beitragen.
Es gibt in Deutschland etwa 7.000 verschiedene Innungen, die in regionaler oder lokaler Ebene organisiert sind. Dazu gehören beispielsweise die Bäcker-Innung, die Sattler-Innung, die Dachdecker-Innung, die Sanitär-Innung, die Kfz-Innung, die Weber-Innung, die Brauer-Innung und die Schuhmacher-Innung. Jede dieser Innungen hat spezifische Aufgaben und Ziele, die sich auf die speziellen Bedürfnisse und Interessen ihrer Mitglieder beziehen.
Über die lokale und regionale Ebene hinaus können sich Innungen eines oder mehrerer Bundesländer und eines Handwerks zu sogenannten Landesinnungsverbänden zusammenschließen. Diese Verbände nehmen als juristische Personen in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins an. Sie dienen der Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedsinnungen auf Landesebene und sind wichtige Ansprechpartner für Politik und Verwaltung.
Die Bedeutung der Innungen für das Handwerk in Deutschland kann kaum überschätzt werden. Sie bieten eine wichtige Plattform für den Erfahrungsaustausch, die Interessenvertretung und die Beratung der Handwerksbetriebe. Sie tragen zur Qualitätssicherung im Handwerk bei und dienen als Vermittler in Streitfällen. Durch die freiwillige Mitgliedschaft in einer Innung können Handwerksbetriebe ihre Interessen effektiver vertreten und von den vielfältigen Serviceleistungen der Innung profitieren.
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