Nele (07.03.2024 08:08 Uhr):
Sehr wertvolle Informationen hier, danke dafür. Nur eine kurze Anmerkung aus eigener Erfahrung: Es kann sinnvoll sein, die möglichen Auswirkungen von Doppelnamen auf geschäftliche Kommunikation zu bedenken, besonders wenn man international agiert. Es gab Fälle, in denen aufgrund von Verwirrungen mit langen oder mehrteiligen Namen Geschäftsbriefe im Postfach verloren gingen oder E-Mails fehlgeleitet wurden. Daher, wie immer, ist es am besten, alle Aspekte zu berücksichtigen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Just my two cents.
Aaron (05.11.2023 13:26 Uhr):
Sehr aufschlussreicher Artikel, danke. Nur eine Anmerkung von meiner Seite: Falls Paare nicht ein und denselben Nachnamen annehmen wollen, kann es tatsächlich sinnvoll sein, einen Doppelnamen zu führen, wie Ihr empfohlen habt. Aber es ist auch wichtig zu bedenken, dass dieser zusätzliche Komplexität mit sich bringen kann, zum Beispiel bei Rechtsdokumenten, Reisen ins Ausland usw. Es ist also immer gut, sowohl die Vor- als auch die Nachteile abzuwägen, bevor man sich für diese Option entscheidet.
Palu (14.12.2022 07:14 Uhr):
Im Bericht oben heißt es, ein Doppelname, wie z. B. Meier-Schulze kann nicht zum Ehenamen bestimmt werden. Das ist falsch. Es geht. Es gibt hierzu kein Verbot und aus § 1355 IV S. 2 BGB ergibt sich die Zulässigkeit eines Doppelnamens als Ehename.
Zweinachnamen (20.04.2022 21:10 Uhr):
Ich habe zwei Nachnamen von Geburt weil ich Spanierin bin (kein Doppelname, sondern zwei Namen),
Ich werde ein Deutsche Mann heiraten.
Wir möchten einen von meinen zwei Nachnamen als Ehe- und Familienname nehmen.
Es sieht aber so aus, als es nur möglich ist, dass mine beide Nachnamen als Doppelname als Ehename übertragen werden können, und nicht eine davon.
Ist das wirklich so? Dürfen wir nicht eine von meinen Namen (oder wenn jemand einen Doppelname hat, einen davon) als einzelnen Ehename nehmen?
DerDieAugenVerdreht (09.12.2021 12:15 Uhr):
Da wird man sprachlos. Verbales Geröll mit Partikeln von Eitelkeit, Minderwertigkeitsgefühlen und merkwürdigen Anwandlungen. Nach zwei Ehen durfte ich feststellen, dass meine Partnerinnen auf Grund ihrer seelischen Konstitution durchaus geeignet waren meinen Namen anzunehmen ohne an seelischer Inkonsistenz zu leiden.
Aber man gönnt sich ja sonst keine Probleme. Frauen mit Doppelnamen sind meist sehr schwierig. Zum Glück hab ich sowas nur im Dienst. gez. Dipl.-Ing. Latz-Hose Danke an das Team für das tolle Forum !
Antwort auf @Hinterfrage (23.02.2019 10:54 Uhr) (07.05.2021 16:22 Uhr):
@Hinterfrage! Ich weiß nicht viel über dich. Aber ich weiß, du bist ein schlechter Mensch. Ich wünsche dir die Einsicht, dass auch du nur recht wenig verstehst von der "Natur der Dinge". Die Schlussfolgerungen die deinem Weltbild entspringen machen mich traurig. Trotzdem liebe Grüße, viel Liebe und alles Gute für dich.
Trotzdem liebe Grüße und viel Kraft wenn du doch noch einmal erkennen solltest, dass du "die Natur der Dinge" sicherlich nicht
ash2020 (14.01.2020 09:49 Uhr):
Hallo,
nachdem ich nun einige Websites und Foren zu dem Thema gelesen habe und mir meine Frage nicht beantworten konnte, habe ich die Hoffnung, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:
Ich habe das Konzept des Ehenamens, wie es aktuell rechtlich geregelt ist, soweit verstanden. Meine Frage ist allerdings etwas spezifischer. Nehmen wir an, Frau Meier heiratet Herrn Schmitt und man entschließt sich für den Ehenamen „Schmitt“. Herr Schmitt behält also seinen Namen und Frau Meier wird fortan den Namen Meier-Schmitt führen. Muss sie diesen Doppelnamen fortan in allen Dokumenten führen?
Ich habe einen Beruf (Forensische Sachverständigengutachten) bei dem mein Name nicht selten in die Hände von Menschen fällt, die nicht die besten Absichten vertreten. Während ich also bei meiner Hochzeit gerne den Ehe- und späteren Familiennamen mittragen können möchte, möchte ich gleichzeitig die Möglichkeit haben, meine Familie zu schützen. Heißt, hieße ich dann Frau Meier-Schmitt, würde ich zukünftig gerne dazu berechtigt sein, bei Gutachten ausschließlich meinem Mädchennamen „Meier“ aufzuführen. Gibt es hier eine Möglichkeit? Wo und wie müsste das dann beantragt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Yuna (28.11.2019 18:27 Uhr):
Hallo, da ich bisher noch nichts dazu gefunden, habe ich folgende Frage: (geborene) Frau Schmidt-Meyer möchte Herren Schröder heiraten. Wäre es möglich das sie dann den Namen Meyer-Schröder oder Schröder-Meyer annimmt?
Dies ist nicht möglich. Die Hälfte ihres Nachnamen (Schmidt) weglassen und durch den Namen ihres neuen Ehemannes ersetzen ist nicht erlaubt.
Paul90 (23.06.2019 16:35 Uhr):
Nehmen wir mal an es gibt eine: Frau Schmid Meier
und es gibt einen: Herr Krüger
Würde als Nachname folgendes gehen: Schmid Meier Krüger
Falls nicht, was ist damit: Schmid-Meier Krüger
?
Equality (07.06.2019 08:34 Uhr):
Na Logo, selbstverständlich nur den Namen des Familienoberhauptes - und das kann natürlich auch nur der Mann sein! Was für ein Schwachsinn! Und welcome back in der Steinzeit! :-) Aber das NÄG ist ja auch noch von anno dazumal! Wenn zwei Frauen oder zwei Männer heiraten wollen, können Sie ja leider auch keinen Doppel-Namen führen, auch wenn Sie keine Kinder adoptieren.
Hinterfrage! (23.02.2019 10:54 Uhr):
Was für ein Nonsense, heiratet die Frau, so trägt die Frau selbstverständlich den Namen des Familenoberhauptes ... nicht eine Frau kann eine Familie begründen sondern nur ein Mann ... nur ein Mann, kann eine Familie begründen, schützen und vorsorgen ... die Absurdität der Verdrehung, wird ja schon beim Nachnamen des Kindes deutlich, wo dieser Unfug, eines Doppelnachnamen, nicht gestattet ist ... und klare Verhältnisse herrschen müssen ... ebenso klar sollte eine Familie vom Namen her begründet werden ... alles andere, ist nicht mehr als eine realitätsferne Verweigerung jener, von Personen die die Natur der Dinge, ob aus individualistischen oder in dem Fall pervertierten feministischen Gründen ... nicht akzeptieren können und wollen ...
Sven (23.09.2018 15:11 Uhr):
Mich würde interessieren wie ist es bei einer Heirat mit einem em zusammengesetzten Nachnamen?
Mein Nachnahme ist nach dem spanischen Namensrecht zusannengesetzt!
Z. B. Elena Gonsalez Ruiz und mir wurde gesagt da kein Bindestrich vorhanden ist gilt dies als ein Nachnahme. Welche Möglichkeiten gibt es wenn ich Herrn Maier heitate? Kann ich einen Teil meines alten Namens streichen? Ich möchte nicht einen ewig langen Nachnamen aber auch nicht meine Spanischen Wurzeln ganz verlieren.
TotoHH (10.11.2016 21:12 Uhr):
Hallo,
Wie sieht es aus, wenn der Partner schon einen Doppelnamen hat und ich entscheide mich ihn zu heiraten.
Bekomme ich dann auch den gleich Doppelnamen oder nur einen Teil ?
Apple (26.07.2016 12:43 Uhr):
Vielen Dank für diese Hinweise. Eine Frage zu folgender Aussage:
Der Name des Ehepartners, welcher nicht als Ehenamen genommen wird, kann seitens seines Trägers dem Ehenamen vorangestellt oder an diesen angehängt werden."
Bedeutet dies, dass bei einer Heirat von Frau Meier und Herrn Schulze, bei dem sich beide für den Ehenamen Schulze entscheiden, beide ihren bisherigen Namen voran- oder hintenanstellen dürfen - somit also beide einen Doppelnamen führen?
Herzlichen Dank vorab für eine Auskunft!
AdiLux (04.04.2016 10:26 Uhr):
Da frag ich mich dann, wie eine "Lena Maier-Landrut" als Kind an einen Doppelnamen kommt ...
Ein Schelm der Böses dabei denkt
Keine Ahung (21.10.2015 11:30 Uhr):
Frage:
Wenn ich Müller-Maier heiße und heirate eine Frau Herbst ist es dann möglich, dass wir nach der Hochzeit uns auf "nur" Maier einigen??
Frank (10.10.2015 11:16 Uhr):
Im Artikel wird behauptet, ein Doppelname könnte generell nicht Ehename werden. Das ist falsch. Wenn Helga Meier-Schulze den Erwin Schmidt heiratet, können sie durchaus "Meier-Schulze" zum Ehenamen bestimmen. Das Gesetz unterbindet lediglich noch längere Namensketten. So kann Erwin dann nicht etwa zusätzlich noch "Schmidt" voranstellen oder anfügen (§ 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB). Und man kann den Ehemann auch nicht bilden, indem man die bisherigen Namen zu einem Doppelnamen zusammenfügt, d.h. Herr Müller und Frau Kowalski können nicht "Müller-Kowalski" zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Eliza (08.08.2015 12:31 Uhr):
Das ist für mich ein sehr hilfreicher Artikel. Schön wären noch zusätzliche Informationen, wie es sich mit der Unterschrift beim Doppelnamen verhält, angefangen von der Unterschrift beim Standesamt, über Ausweis und Pass, bis hin zum ganz Altäglichen: Darf ich in jeder Situation mit dem Namen unterschreiben, der nicht Ehename ist?