Während es früher so üblich war, dass eine Frau nach der Hochzeit den Nachnamen ihres Ehemannes angenommen hat, ist dies heutzutage nicht mehr zwingend der Fall: die Pflicht, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen, besteht nicht mehr. Wenn die Ehepartner keine Erklärung bei der Eheschließung bezüglich ihres Nachnamens angeben, so behält auch nach der Hochzeit jeder den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung getragen hat. Es bestehen gemäß dem Namensrecht jedoch weitere Möglichkeiten, welche Nachnamen Verheiratete tragen können. Einige Tipps zum Doppelnamen bei Heirat sollten jedoch beachtet werden, denn schließlich sollte man sich mit seinem Nachnamen wohl fühlen.

Ehenamen: Welche Möglichkeiten bestehen?

Wird ein Ehename ausgewählt, so kann entweder der Nachname des Mannes oder der der Frau dazu bestimmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem betreffenden Namen um den Geburtsnamen oder um einen handelt, der durch eine vorherige Eheschließung erworben worden ist. Heiratet Helga Meier (geborene Müller) Erwin Schmidt, so können sie entweder „Meier“ oder „Schmidt“ als Ehenamen auswählen.

Welcher Name als Ehename geführt werden soll, ist gegenüber dem Standesbeamten zu erklären. Das erste Mal, dass dieser Familienname verwendet wird, ist bei der Unterschrift auf dem Standesamt.

Doppelnamen nach Heirat: Was ist zu beachten?

Der Name des Ehepartners, welcher nicht als Ehenamen genommen wird, kann seitens seines Trägers dem Ehenamen vorangestellt oder an diesen angehängt werden. Einigen sich Helga Meier und Erwin Schmidt darauf, dass sie „Schmidt als Ehenamen führen möchten, so kann Helga entweder nur Schmidt heißen, oder aber „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ als Doppelnamen führen. Einigen sie sich hingegen auf „Meier“ als Ehenamen, so kann Erwin entweder diesen Namen alleine tragen, oder sich „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ nennen.

Diese Gestaltung des Doppelnamens ist gegenüber dem Standesbeamten zu erklären oder zu einem späteren Zeitpunkt durch eine beglaubigte Erklärung zu erledigen. zu beachten ist, dass eine derartige Erklärung widerrufen werden kann; es ist jedoch nicht gestattet, eine erneute Erklärung abzugeben. Möchte Erwin Meier-Schmidt irgendwann so nicht mehr heißen, kann er dies erklären und fortan nur noch seinen Ehenamen tragen. Fällt ihm jedoch Monate später ein, dass er eigentlich doch ganz zufrieden mit seinem Doppelnamen war, hat er Pech gehabt: eine erneute Änderung des Nachnamens ist nicht mehr möglich.

Welchen Nachnamen tragen die ehelichen Kinder?

Wenn die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen tragen, so erhält ihr Kind diesen als Geburtsnamen. Komplizierter wird es, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen: sie müssen dann gegenüber dem Standesbeamten erklären, welcher Name der Geburtsname des Kindes sein soll, nämlich der der Mutter oder der des Vaters. Ein Doppelname als Geburtsname ist aus oben erwähnten Gründen nicht gestattet. Demzufolge kann als Geburtsname nicht der Nachname des Elternteils gewählt werden, welches einen Doppelnamen trägt.

Zu beachten ist, dass die Erklärung seitens der Eltern bezüglich des Geburtsnamens für alle Kinder Gültigkeit hat, damit diese einen einheitlichen Familiennamen besitzen. Wenn die Eltern jedoch innerhalb eines Monats nach Geburt ihres ersten Kindes keine Erklärung abgeben, so überträgt das Familiengericht einem Elternteil das sogenannte Bestimmungsrecht. Wenn dieser das Recht innerhalb einer bestimmten Frist ausübt (wird seitens des Gerichts festgelegt), wird dessen Name als Geburtsname des Kindes festgelegt.

Fazit

Nach der Heirat können beide Eheleute den Namen beibehalten, den sie vor der Eheschließung getragen haben. Als Ehename kann sowohl der Nachname des Ehemannes als auch der der Ehefrau gewählt werden. Doppelnamen sind als Ehenamen nicht gestattet. Der Nachname, der nicht als Ehename verwendet wird, kann von seinem Träger vor den Ehenamen oder hinter diesen gestellt werden, so dass sich ein Doppelname ergibt. Kinder von verheirateten Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhalten als Geburtsnamen entweder den Namen des Vaters oder der Mutter. Doppelnamen sind nicht gestattet.