Durchführungsverordnung

Eine “Durchführungsverordnung” ist eine spezifische Art von Verordnung, die auf nationaler Ebene erlassen wird, um ein allgemeines Gesetz genauer zu definieren und dessen Durchführung zu regeln. Ein Schlüsselaspekt dabei ist, dass für das Erlassen solcher Durchführungsverordnungen in Österreich keine spezifische Ermächtigung im zugrundeliegenden Gesetz benötigt wird. Dies wird durch Art 18 Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ermöglicht, der eine allgemeine Ermächtigung bereitstellt: “Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen.” Diese Regelung erlaubt es Verwaltungsbehörden, eigenständig Verordnungen zur Umsetzung und Konkretisierung der Gesetze zu erlassen.

Durchfuehrungsverordnung