EU-Exporte Risiken beim Verkauf ins Ausland vorbeugen

Von Yvonne Simon

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Bei Fahrzeugverkäufen ins EU-Ausland ist Vorsicht geboten. Denn handelt es sich beim Aufkäufer um einen Steuerbetrüger, drohen unangenehme Konsequenzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Exportgeschäfte bergen potenzielle Stolperfallen.
Exportgeschäfte bergen potenzielle Stolperfallen.
(Bild: Grimm/»kfz-betrieb«)

EU-Exporte sind für viele deutsche Autohändler ein lukrativer, zusätzlicher Kanal, um Bestände abzubauen. Doch Vorsicht: Geschäfte jenseits der Bundesgrenze sind alles andere als risikofrei. „Wir stellen fest, dass der Anteil an Betrügern unter den Aufkäufern über die letzten Jahre zugenommen hat“, berichtet Sven Herpolsheimer, Geschäftsführer der Herpolsheimer-Gruppe. Das Kulmbacher Unternehmen verhilft aktuell rund 700 Autohäusern durch Beratung und Dienstleistungen zu sicheren Exportgeschäften.

Welche Probleme können bei Exportgeschäften auftreten?

Leider viele – insbesondere wenn das liefernde Autohaus auf ein Umsatzsteuerkarussell, „Missing Trader“ oder einen sonstigen Steuerbetrüger hereingefallen ist. „Und das zu enttarnen, ist für einen Autohändler im Tagesgeschäft in der Regel kaum möglich“, warnt Herpolsheimer. Denn die Kriminellen seien meist sehr professionell aufgestellt. Die am häufigsten gefälschten Dokumente von Steuerbetrügern im Ausland sind Handelsregisterauszüge und Gewerbescheine. Immer wieder werden angeblich zeichnungsberechtigte Personen mit Bildbearbeitungssoftware rechtswidrig in den Dokumenten eingetragen, oder das Ausstellungsdatum wird auf ein deutlich aktuelleres Datum geändert. Außerdem werden oftmals die Ausgangsrechnungen eines regelbesteuerten Fahrzeugs auf ein differenzbesteuertes Fahrzeug umgeschrieben, um im Bestimmungsland keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Die Aufzählung von möglichen Fallstricken könnte noch lange weiter fortgeführt werden, berichtet Herpolsheimer: „Die kriminelle Kreativität von Steuerbetrügern ist nahezu unendlich.“