Wenn ich wegen eines Wildwechsels mein Auto verreißen muss und es zu einem Unfall mit dem Gegenverkehr kommt, wie sieht die Verschuldensfrage aus?

ANTWORT: Dazu erklären die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz: Der Lenker eines Fahrzeuges muss die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen (z. B. Dämmerung, Nebel, nasse Fahrbahn) anpassen. Vor allem im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden. Das Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ verpflichtet zur Wahl einer Geschwindigkeit, die es ermöglicht, das Fahrzeug zu beherrschen und einer Unfallgefahr zu begegnen, somit zu einer erhöhten Reaktionsbereitschaft.

Der Lenker muss die Geschwindigkeit so wählen, dass er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig anhalten oder dieses umfahren kann. Ein Verreißen ist eine Fehlreaktion und gilt als Fahrfehler. Bei kleinem Wild (Hasen, Marder etc.) fehlt meist die objektive Erforderlichkeit eines Ausweichmanövers.

Die Gefahr, die vom Zusammenstoß mit einem kleinen Tier ausgeht, ist gering. Daher ist es unverhältnismäßig, das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen.

Wird bei einem Unfall durch ein Kraftfahrzeug ein Mensch getötet oder erleidet eine Körperverletzung oder wird eine Sache beschädigt, haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich unabhängig vom Verschulden nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) für den daraus entstandenen Schaden. Ob die Voraussetzungen für eine solche Haftung vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.