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Fitnessstudios: Welche haben kundenfreundliche AGB?

Neujahr und die Feiertage sind schon wieder vorbei. Von den vielen «Guezlis», Fondue Chinoise oder sonstigen Leckereien bleibt oft das eine oder andere Kilo auf den Hüften übrig. Viele nehmen sich deswegen oder einfach als Neujahresvorsatz vor, mehr Sport zu treiben. Dies freut die Fitnesscenter, welche mit Aktionen oder einem kostenlosen Trainingsmonat die Motivation zusätzlich fördern. Nicht wenige Konsumenten schliessen zum Jahresstart ein Fitnessabo ab. Aber Achtung beim Kleingedruckten!

Bei der Wahl eines Fitnesscenters sollten Sie neben dem Preis und der Ausstattung der Räumlichkeiten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB unter die Lupe nehmen. Viele der verwendeten Klauseln sind kundenunfreundlich. So ist beispielsweise die automatische Vertragsverlängerung noch immer bei vielen Fitnesscenter gang und gäbe. Dies kann sehr ärgerlich sein, etwa wenn es Sie aus gesundheitlichen Gründen das Training nicht weiterführen können, Sie aber vergessen haben, Ihr Abo rechtzeitig zu kündigen.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (ACSI, FRC und die Stiftung für Konsumentenschutz) hatte in Zusammenarbeit mit dem Magazin Beobachter schon im Jahre 2015 die AGB-Bestimmungen von diversen Fitnessstudios geprüft. Auf Anfrage einzelner Konsumenten hat die Stiftung für Konsumentenschutz die AGB-Bestimmungen weitere Fitnesscenter überprüft. Wieder wurden die vier Standardklauseln, die regelmässig zu Problemen führten, unter die Lupe genommen. Gleichzeitig wurden den Studios Vorschläge für eine faire Gestaltung dieser Klauseln gemacht. Durch die Bewertung der Klauseln werden die Studios in eine weisse (vollumfängliche Anpassung), graue (teilweise Anpassung) oder schwarze (mangelhafte bzw. fehlende Anpassung) Liste eingeteilt. Wer gut, wer mittel und wer ungenügend abschneidet, kann man diesen Listen entnehmen. Erfreulicherweise haben fast alle neu kontaktierten Fitnesscenter die bemängelten Klauseln vollständig angepasst.

Weisse Liste             Graue Liste               Schwarze Liste

Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Fitnessstudios sind eingeladen, der Stiftung für Konsumentenschutz Verträge zukommen zu lassen, damit diese in die entsprechende Liste aufgenommen werden können!