Kölner AmtsgerichtAnwälte verstießen gegen das Waffengesetz

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Das Amtsgericht Köln in Sülz.

Köln – Rollenwechsel im Amtsgericht: Am Freitag nahmen in Saal 29 zwei Kölner Rechtsanwälte, 49 und 50 Jahre alt, nicht in Robe Platz, sondern in Zivil. Denn sie waren die Angeklagten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Sachverhalt war unstrittig; entscheidend war die juristische Bewertung.

Hintergrund des Falls ist, dass beide Anwälte Strafverteidiger eines Vaters und seines Sohns in einem Prozess vor dem Landgericht waren, in dem es um Drogenhandel und illegalen Waffenbesitz ging. Nach einigen Verhandlungstagen erklärte sich der Vater gegenüber seinem Anwalt bereit, zwei Waffen, die in dem Prozess eine Rolle spielten, herauszugeben.

Weil er in Untersuchungshaft saß, solle dies durch einen Boten geschehen unter der Bedingung, dass dieser unidentifiziert bleibe. Am 3. Dezember 2021 nahmen der Anwalt und sein Kollege vor dem Justizzentrum an der Luxemburger Straße von einem Unbekannten eine Sporttasche entgegen. Darin befanden sich zwei vollautomatische Schusswaffen –  eine umgebaute Schreckschusspistole und eine Maschinenpistole –  sowie Munition und Schalldämpfer.

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Anwälte hätten erkennen müssen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen

Die Anwälte gingen ins Gericht, vorbei am Sicherheitspersonal, fuhren hoch in die 21. Etage und betraten das Büro des Vorsitzenden Richters, der den Prozess führte und dem der Anwalt des Vaters den Besuch kurz zuvor telefonisch angekündigt hatte. Erst jetzt erfuhr der Richter, worum es ging. Die Aushändigung der Waffen – die sich strafmildernd auswirkte – habe die Glaubwürdigkeit seines Mandanten stärken und zeigen sollen, dass er sich von seiner kriminellen Vergangenheit gelöst habe, sagte der Anwalt. Ihm sei nicht in den Sinn gekommen, dass er etwas Verbotenes tun könne. Ähnlich äußerte sich sein Kollege.

„Wir tun doch etwas Gutes“, habe er sich gesagt, „wir bringen Waffen zurück in die Legalität.“ Als sie später im Büro eine Tüte vorfanden, in der eine dritte Waffe steckte, verfuhren sie anders: Sie verständigten die Staatsanwaltschaft, die das Beweismittel von der Polizei abholen ließ. So hätten sie auch mit den anderen Schusswaffen umgehen sollen, sagte die Staatsanwältin. In der Zeit von der Entgegennahme bis zur Übergabe der Tasche hätten sie die Waffen widerrechtlich geführt; als Juristen hätten sie dies erkennen können.

Verteidigung spricht von guter Absicht

Der Rechtsbeistand des 50-Jährigen machte geltend, dessen Handeln sei durch die Aufgabe der Verteidigung gerechtfertigt gewesen. Der zweite Verteidiger betonte, die Anwälte hätte die Waffen dahin gebracht, „wo sie kein Unheil mehr anrichten können“.

Das Schöffengericht folgte der Staatsanwältin und sprach eine Verwarnung aus: Die Anwälte müssen jeweils 90 Tagessätze à 150 Euro, also 13.500 Euro zahlen, sollten sie sich innerhalb eines Jahres erneut strafbar machen. Zwar spreche manches für sie, etwa ihre gute Absicht, sagte die Vorsitzende. Doch sie seien mit den Waffen in einen „geschützten Bereich“ eingedrungen und hätten ihre „privilegierte Stellung als Organe der Rechtspflege“ ausgenutzt. 

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