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SCHMIDT, B. DIE ZWANGSANLEIHEN DES KÖNIGREICHS WESTFALEN 2020.

NUMISMATISCHE LITERATUR
MONOGRAPHIEN, SAMMELWERKE UND AUFSÄTZE, DEUTSCHLAND

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SCHMIDT, B.
DIE ZWANGSANLEIHEN DES KÖNIGREICHS WESTFALEN 2020.


Die Zwangsanleihen des Königreichs Westfalen und ihre Auswirkungen auf die Nachfolgestaaten 1807-1848

Die französische Revolution im Jahr 1789 und die spätere Herrschaft Napoleons brachte auch eine Neuordnung Europas mit der Gründung des Rheinbundes 1806 und des Königreichs Westfalen im Jahr 1807.

Der 200. Jahrestag der Entstehung des Königreichs Westfalen liegt jetzt schon ei-nige Jahre zurück. Während Napoleon in späterer Zeit teilweise ein positives An-denken im Gedächtnis der Geschichte hinterließ ergeben sich noch bis in die heu-tige Zeit Widersprüche in der Bevölkerung, wenn es um die Zwangsanleihen im Königreich Westfalen und um ihren Herrscher, den König Jérôme geht.

Die provisorische Regierung hinterließ ihm leere Kassen. Schon im 1. Regierungs-jahr belasteten etwa 10 Millionen Franken den Finanzhaushalt. Die Aufnahme von Anleihen im Ausland scheiterte, da dem jungen Staate noch jede Kreditwürdigkeit fehlte. Die Ankündigung eine Anleihe im eigenen Lande aufzunehmen, reizte die Einwohner des Landes kaum. Deshalb gestaltete sich der freundliche Werbepro-zess immer mehr in Richtung zur Forderung einer Zwangsanleihe für alle betuch-ten Untertanen.

 

Während die Schattenseiten des Königs „Lustig" bis ins Detail beschrieben sind, fehlt teilweise die Anerkennung seiner persönlichen Leistungen beim Aufbau des Staates. Die staatliche Neuordnung im Königreich Westfalen brachte mit der Schaffung eines Parlamentes, der Gesamtverfassung und mit den Reichsständen eine repräsentative Vertretung des Volkes.

Der Euro hat seine Bewährungsprobe längst bestanden und ist heute aus dem eu-ropäischen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Im Jahr 1865 entstand die lateinische Münzunion, ein Vertrag mehrerer europäischer Staaten, die sich ver-pflichteten, ihre Goldmünzen in gleicher Größe, Gewicht und Feingehalt auszu-prägen.

Das Königreich Westfalen erfüllte schon 50 Jahre vor der lateinischen Münzunion diese Voraussetzungen durch die Prägung von Goldmünzen zu 5, 10, 20 und 40 Frankenstücke. Seinerzeit ein Novum in der Geschichte des Geldes.

In der westfälischen Bevölkerung fand die Frankenwährung keinen Anklang, doch sie erleichterte den Zahlungsverkehr mit Frankreich und stand sozusagen als Vorläufer des Euro für eine gemeinsame Finanzpolitik europäischer Länder.

Nach der Auflösung des Königreichs Westfalen hoben die verbündeten Staaten 1814 auf dem Pariser Friedensvertrag alle französischen Ansprüche auf.

 

Die Nachfolgestaaten weigerten sich, die gültig entstandenen Rechtsverhältnisse zwischen der westfälischen Regierung und den einzelnen Privatpersonen anzuer-kennen. Der Exkönig Jérôme hinterließ ein Erbe, dass immer wieder die Frage auf-warf, ob nicht eine Instanz oder eine Regierung für die Rückzahlung der drei Zwangsanleihen in einer Höhe von 19.945.672 Franken verantwortlich sei.

Die Kritik an den Finanzen, insbesondere an den Zwangsanleihen blieb lange Zeit nach dem Untergang des Königreichs als zentraler Punkt erhalten, denn die Inha-ber warteten von Jahr zu Jahr auf eine Einlösung und eine Befriedigung ihrer so lange vorenthaltenen Ansprüche.