Stallpflicht schwächt Freiland-Halter
Durch die Geflügelgrippe müssen momentan viele Hühner in Niedersachsen im Stall bleiben. Das hat vor allem für Freiland-Halter Folgen, denn sie müssen ihre Eier nun auf Bodenhaltung umdeklarieren.
Seit 16 Wochen gilt in vielen Landkreisen die Stallpflicht für Geflügel, was für die Halter einen großen Verlust bedeutet. Für Eier aus Bodenhaltung zahlt der Handel nämlich drei Cent weniger. "Das ist inakzeptabel und ruinös und der NGW bzw. seine betroffenen Legehennenhalter werden dagegen alle möglichen Schritte – auch Rechtsschritte – einleiten müssen", so Friedrich Otto Ripke, Vorsitzender der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), auf Anfrage der LAND & FORST-Redaktion.
Ungleichbehandlung in Deutschland
"In Deutschland wird die EG-Verordnung 589/2008 nämlich so angewandt, dass die 16-Wochen-Regelung nur einmal für die gesamte Legeperiode einer Herde gilt", so Ripke weiter. In anderen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden sieht das anders aus: Hier wenden die Halter die 16-Wochen-Regelung mehrfach an. Aber auch in Deutschland gebe es laut NGW eine Ungleichbehandlung, denn Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg Vorpommern wollen dem holländischen Modell folgen.
Ausgaben für Halter steigen
Damit die Tiere das dürfen, hätten viele Landwirte investiert und Wintergärten gebaut, damit die Eier in der Qualität gleichbleiben. Dennoch würden für viele die Einnahmen sinken und die Ausgaben für neue Etiketten und Eierkartons mit der Aufschrift „Bodenhaltung“ steigen.
Insgesamt seien derzeit über 200 Legehennenbetriebe und vier Millionen Tiere von der Geflügelgrippe betroffen, heißt es vom NGW. Dabei liegen die meisten Betriebe in den Landkreisen Emsland, Vechta und Osnabrück. Nachdem die Europäische Union 2017 die Stallpflicht von zwölf auf 16 Wochen verlängert hat, müssen Freiland-Halter ihre Eier umdeklarieren. Bisher mussten deutschlandweit rund 1,3 Millionen Tiere getötet werden.
NGW zeigt sich enttäuscht
"Der NGW hat in den vergangenen Wochen mehrfach mit dem Agrarministerium in Hannover und mit dem zuständigen LAVES in Oldenburg über die EU-rechtskonforme Anwendung, vergleichbar zu den Niederlanden, verhandelt und auf eine Einigung gehofft", sagt Ripke. "Diese wäre für ein Legehennenland wie Niedersachsen, mit einem Bestand von rund 20 Millionen Tieren von ca. 45 bis 50 Millionen in Deutschland, dringend geboten. Sie ist nicht zustande gekommen und darüber sind wir sehr enttäuscht."
Weiter sagt der NGW-Vorsitzende: "Wenn der EUGH die Position der EU-KOM bestätigt, wovon ich zuversichtlich ausgehe, wird auf LAVES eine millionenschwere Schadenersatzforderung zukommen."