Das Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG

Das Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG

Bereits im Politikunterricht in der Schule wird es ausführlich behandelt: Das Gesetzgebungsverfahren. Im Staatsorganisationsrecht spielt es eine zentrale Rolle und als künftiger Jurist müssen Sie natürlich darüber Bescheid wissen, wie Gesetze eigentlich entstehen. Wir erklären Ihnen hier kurz und prägnant, wie Bundesgesetze in Deutschland zustande kommen.
Gesetzgebungsverfahren
Lecturio Redaktion

·

04.01.2024

Inhalt

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Tipp: Vor dem Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob das entsprechende Verfassungsorgan überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz hat. Schau dir dazu am besten diesen Artikel an.

I. Das Einleitungsverfahren, Art. 76 Abs. 1 GG

Will man wissen, wie das Gesetzgebungsverfahren funktioniert, muss man zunächst einmal in das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) schauen. Zu Beginn muss dabei geklärt werden, wem überhaupt ein Gesetzesinitiativrecht zusteht.

Nach Art. 76 Abs. 1 GG werden

[…] Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestagesoder durch denBundesrat eingebracht.

§ 76 Abs. 1 GO-BT sagt dazu, dass Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein müssen.

Doch was passiert, wenn die erforderliche Anzahl von Mitgliedern nicht erreicht wird? Hier schafft Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG Abhilfe, denn er spricht von „nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetzen“. Ein Verstoß gegen die GO-BT (Satzung) führt also grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Gesetzes.

Fraglich ist aber auch, ob ein einzelner Abgeordneter zulässigerweise die Gesetzesinitiative ergreifen kann. Die Formulierung „aus der Mitte des Bundestages“ in Art. 76 Abs. 1 GG bestimmt nicht ausdrücklich, dass dies nur einer Gruppe von Abgeordneten möglich sein soll. Nach dem Grundgesetz steht damit auch dem einzelnen Abgeordneten ein Gesetzesinitiativrecht zu (vgl. BVerfG, NJW 1952, 537 (537)).

Art. 76 Abs. 2 S. 1 GG schreibt vor, dass die Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden müssen. Dieser kann in der Regel innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. In der Praxis kommt diese Vorschrift oft nicht zur Anwendung, weil eine Gesetzesvorlage der Regierung häufig durch eine Regierungsfraktion eingebracht wird. Damit liegt dann keine Vorlage der Bundesregierung mehr vor, sondern eine „aus der Mitte des Bundestages“.

Unterbreitet hingegen der Bundesrat eine Gesetzesvorlage, muss diese gemäß Art. 76 Abs. 3 S. 1 GG grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen durch die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet werden. Dabei soll die Bundesregierung ihre Auffassung darlegen.

Die meisten Gesetzesvorlagen stammen in der Praxis hingegen von der Bundesregierung.

gesetzesinitiative
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II. Das Hauptverfahren, Art. 77 ff. GG

An das Einleitungsverfahren schließt sich das Hauptverfahren an. Hier berät der Bundestag gemäß §§ 78 ff. GO-BT in drei Lesungen über die Gesetzesvorlage. Am Ende der ersten Lesung wird sie in der Regel einem Ausschuss überwiesen. In besonderen Fällen ist auch eine Überweisung an mehrere Ausschüsse zulässig, wobei jedoch einem von ihnen die Federführung zugewiesen werden muss.

In diesen Ausschüssen findet nun die Hauptarbeit statt. Abgeordnete aller Fraktionen überarbeiten hier den Gesetzesentwurf.

Nach Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG wird die Gesetzesvorlage schließlich vom Bundestag beschlossen. Hierfür genügt grundsätzlich eine einfache Mehrheit nach Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG. Art. 77 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt, dass das Bundesgesetz nach seiner Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten ist.

Hauptverfahren
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Das weitere Vorgehen unterscheidet sich danach, ob ein Zustimmungs- oder ein Einspruchsgesetz vorliegt. Man spricht von einem Zustimmungsgesetz, wenn die Zustimmung des Bundesrates für das Zustandekommen des Gesetzes erforderlich ist.

Diese Bedingung wird im Grundgesetz ausdrücklich angeordnet. Aus Art. 79 Abs. 2 GG ergibt sich beispielsweise, dass Gesetze, die das Grundgesetz ändern, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundesrates bedürfen. Alle anderen Gesetze sind Einspruchsgesetze.

mitwirkung des bundesrates
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1. Einspruchsgesetze

Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat gemäß Art. 77 Abs. 2 S. 1 GG innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Dieser hat auch eine eigene Geschäftsordnung, die seine Zusammensetzung und das Verfahren regelt, Art. 77 Abs. 2 S. 2 GG. Er besteht aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates.

Dieser Vermittlungsausschuss berät nun über das Gesetz. Schlägt er eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut darüber Beschluss fassen  (Art. 77 Abs. 2 S. 5 GG). Nach dieser Beschlussfassung bzw. wenn der Vermittlungsausschuss keinen Änderungsvorschlag unterbreitet, kann der Bundesrat nach Art. 77 Abs. 3 S. 1 GG innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Art. 77 Abs. 4 S. 1 GG legt fest, dass der Einspruch mit einem Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden kann, sofern er mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen wurde. Nach Art. 77 Abs. 4 S. 2 GG bedarf die Zurückweisung des Einspruchs durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, wenn der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen hat.

Das Gesetz kommt zustande, wenn der Einspruch erfolgreich zurückgewiesen wurde. Wenn nicht, ist es endgültig gescheitert.

2. Zustimmungsgesetze

Bei Zustimmungsgesetzen muss der Vermittlungsausschuss hingegen nicht angerufen werden. Aus Art. 77 Abs. 2 S. 4 GG ergibt sich jedoch, dass der Bundesrat ihn anrufen kann. Das Gleiche gilt für den Bundestag und die Bundesregierung.

Nach Art. 77 Abs. 2 lit. a GG hat der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluss zu fassen, wenn keine Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt wurde oder das Verfahren ohne einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzesbeschlusses beendet ist.

Art. 78 GG fasst die unterschiedlichen Möglichkeiten schließlich zusammen: Danach kommt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht stellt, innerhalb der Frist des Art. 77 Abs. 3 GG keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestag überstimmt wird.

Wichtig ist, dass der Grundsatz der sachlichen Diskontinuität zu beachten ist: Danach müssen Gesetze innerhalb einer Legislaturperiode verabschiedet werden. Geht diese zu Ende und ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, verfällt das Vorhaben. Es muss stattdessen neu in den Bundestag eingebracht werden.

III. Das Abschlussverfahren, Art. 82 I 1 GG

Nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Erfordernis der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister ergibt sich aus Art. 58 S. 1 GG.

Der Bundespräsident überprüft das Gesetz vor der Ausfertigung auf seine Verfassungsmäßigkeit, wobei umstritten ist, ob ihm ein Prüfungsrecht hinsichtlich der materiellen Verfassungsmäßigkeit zusteht.

Abschlussverfahren
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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.