Verfassungsbeschwerde Schema und Fall

verfassungsprozessrecht Nov 03, 2022
 

 

Verfassungsbeschwerde Fall

Der Bund erlässt ein Alkoholverkaufsverbot für Supermärkte. Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass Alkoholische Getränke nur noch in zugelassenen Fachgeschäften verkauft werden kann. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000€ bestraft werden. Supermarktbetreiber A meint, dass er durch das Gesetz in seiner Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG verletzt sei. Daher erhebt er form- und fristgerecht Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ist die Verfassungsbeschwerde des A zulässig?

 

Tipp: Die Lösung vom Fall zur Verfassungsbeschwerde erfährst Du oben im Video. Schau es Dir jetzt an, um das Prüfungsschema zur Verfassungsbeschwerde zu lernen.

 

Verfassungsbeschwerde Schema

Das Prüfungsschema zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde besteht aus sechs Schritten:

 

A. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG)

B. Beteiligtenfähigkeit (§ 90 I BVerfGG)

C. Beschwerdegegenstand (§ 90 I BVerfGG)

D. Beschwerdebefugnis (§ 90 I BVerfGG)

E. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität (§ 90 II BVerfGG)

F. Form und Frist (§§ 23 Abs. 1, 92, 93 BVerfGG)

 

Diese sechs Schritte bilden das Schema zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde. Immer, wenn ein Bürger sich in einem Fall in Grundrechten verletzt sieht, musst Du dieses Prüfungsschema zur Verfassungsbeschwerde prüfen.

 

Zuständigkeit des BVerfG

Das Schema zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde beginnt mit der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Zu diesem Punkt solltest Du in einem Fall immer einen kurzen Satz am Anfang sagen. Der Satz könnte zum Beispiel lauten: “Die Zuständigekeit des Bundesverfassungsgerichtes für Verfassungsbeschwerden ergibt sich aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG.“

 

Beteiligtenfähigkeit

An der zweiten Stelle im Schema zur Verfassungsbeschwerde musst Du die Beteiligtenfähigkeit des Beschwerdeführers prüfen. Statt Beteiligtenfähigkeit wird hier oft auch von Beschwerdefähigkeit gesprochen. Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG liegt die Beteiligtenfähigkeit bei der Verfassungsbeschwerde für „jedermann“ vor. Und das bedeutet: Jede Person, die Träger von Grundrechten ist, darf Verfassungsbeschwerde einreichen.

 

Tipp: Schau Dir oben unser Erklärvideo zum Prüfungsschema einer Verfassungsbeschwerde an. Dort lernst Du, wie Du die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einem Fall prüfen musst.

 

Beschwerdegegenstand

Der dritte Punkt beim Schema der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist der Beschwerdegegenstand. Nach § 90 Abs. 1 BGB ist das jeder Akt der öffentlichen Gewalt. Jede der drei Staatsgewalten kann dich verletzen.  Die Legislative kann dich verletzten, indem sie ein Gesetz erlässt. Die Exekutive kann dich verletzten. Zum Beispiel, wenn die Polizei dir bei einer Versammlung ohne Grund in die Fresse schlägt. Und die Judikative kann dich verletzen, wenn ein Gericht ein Urteil erlässt, dass dir nicht gefällt. In einer Klausur musst Du an diesem Punkt vom Schema genau herausarbeiten gegen was sich der Beschwerdeführer wehren will.

 

Beschwerdebefugnis

Der vierte Punkt vom Prüfungsschema zur Verfassungsbeschwerde ist die Beschwerdebefugnis. Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG muss der Beschwerdeführer geltend machen, in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Dafür muss zunächst die Möglichkeit der Rechtsverletzung vorliegen (Möglichkeitstheorie). Nur, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt ist, liegt diese Möglichkeit nicht vor.

Neben der Möglichkeit der Rechtsverletzung musst Du an diesem Punkt des Schemas auch die persönliche Betroffenheit des Beschwerdeführers prüfen. Der Beschwerdeführer muss geltend machen, Selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen zu sein. Selbst bedeutet, dass es um eine eigene Betroffenheit des Beschwerdeführers geht. Unmittelbar bedeutet, dass kein weiterer Vollzugsakt nötig ist, damit der Eingriff in Grundrechte eintritt. Und gegenwärtig bedeutet: Die Beeinträchtigung muss schon angefangen haben oder noch andauern.

 

Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität

Aus § 90 Abs. 2 BVerfGG ergibt sich der vorletzte Prüfungspunkt zum Schema der Verfassungsbeschwerde.

Erstens kann nach § 90 Abs. 2 über eine Verfassungsbeschwerde erst entschieden werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.

Beispiel.: Du verlierst vor dem Landgericht einen Prozess. Und du kannst jetzt noch in die höheren Instanzen gehen und dich durchklagen bis zum BGH. Das machst Du aber nicht, du rufst direkt das BVerfG an und sagst: Verfassungsbeschwerde.

Damit wirst Du keinen Erfolg haben. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil du nicht den gesamten Rechtsweg ausgeschöpft hast.

Zweitens musst Du die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde prüfen. Subsidiarität bedeutet: Neben der Rechtswegerschöpfung muss der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde alle anderen zumutbaren Möglichkeiten genutzt haben, um die Grundrechtsverletzung zu beseitigen.

 

Form und Frist

Zum Abschluss der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde prüfst Du die Formalia. Die Formalia ergeben sich aus §§ 23 Abs. 1, 92 und 93 BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich und begründet eingereicht werden. Außerdem muss drinstehen, welches Grundrecht durch welchen Akt der öffentlichen Gewalt verletzt sein soll. Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde beträgt grundsätzlich einen Monat. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde aber gegen ein Gesetz, dann beträgt die Frist 1 Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. In einem Fall oder Deiner Klausur reicht hier in der Regel ein Satz. Oft steht sogar im Sachverhalt, dass die Formalia eingehalten worden sind.

 

Übersicht zum Runterladen: Mit einer Mitgliedschaft bei Legalexo könntest Du Dir das Schema zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde runterladen und hättest es zum Wiederholen immer griffbereit.

 

Zusammenfassung

In diesem Beitrag hast Du gelernt, wie das Schema zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgebaut ist. Außerdem haben wir Dir das Prüfungsschema zur Verfassungsbeschwerde oben in einem Video zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde erklärt. Das Schema zur Verfassungsbeschwerde hat sechs Schritte: Zuständigkeit des BVerfG (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG), Beteiligtenfähigkeit (§ 90 I BVerfGG), Beschwerdegegenstand (§ 90 I BVerfGG), Beschwerdebefugnis (§ 90 I BVerfGG), Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität (§ 90 II BVerfGG), Form und Frist (§§ 23 Abs. 1, 92, 93 BVerfGG).

 

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