Nicht-mehr-berechtigter-Besitzer

Feb 23, 2024
 

Definition Nicht-mehr-berechtigter-Besitzer

Die Fallgruppe des "Nicht-Mehr-Berechtigten-Besitzers" beschreibt die Situation, dass der Besitzer eine Verwendung an der Sache vornimmt, während keine Vindikationslage vorliegt. Die Vindikationslage entsteht erst später.

Meinungsstreit: § 994 BGB analog

Grundsätzlich muss die Vindikationslage im Zeitpunkt der Verwendung vorliegen. Beim "Nicht-mehrberechtigten- Besitzer" wird § 994 BGB (analog) trotzdem angewendet. Ansonsten stünde der von Anfang an unberechtigte Besitzer besser, als der am Anfang berechtigte Besitzer. Denn beim unberechtigten Besitzer liegt von Anfang an eine Vindikationslage vor.

Fall zum "nicht mehr berechtigten Besitzer"

Das Problem des nicht mehr berechtigten Besitzers haben wir Dir an diesem Beispiel erklärt: A verkauft an B ein Auto unter einfachem Eigentumsvorbehalt. Nach ein paar Wochen ist aufgrund der exzessiven Fahrweise des B der Motor kaputt und muss ausgetauscht werden. Daher bringt er das Auto in die Werkstatt des C, der den alten Motor gegen einen neuen Motor im Wert von 4.000€ austauscht. Da B in finanzielle Probleme gerät, kann er weder die Reparaturkosten an C noch die ausstehenden Kaufpreisraten an A bezahlen. A kündigt daraufhin wirksam den Kaufvertrag mit B und verlangt von C Herausgabe des Autos. C ist nur gegen Zahlung der 4.000€ zur Herausgabe des Wagens bereit.

Hat A gegen C einen Anspruch auf Herausgabe des Autos nach § 985 BGB?

Es ist davon auszugehen, dass C im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des A kein Recht zum Besitz zusteht.

Tipp: Schau Dir oben das Video an, indem wir Dir die Lösung des Falles verraten.

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