Die Patentierbarkeit von Computerprogrammen und ihre Folgeprobleme -  Roman Sedlmaier

Die Patentierbarkeit von Computerprogrammen und ihre Folgeprobleme (eBook)

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2004 | 1. Auflage
337 Seiten
Herbert Utz Verlag
978-3-8316-0423-4 (ISBN)
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Die Frage, ob ein Computerprogramm dem Patentrecht zugänglich ist, ist schon seit über 30 Jahre in der Diskussion. Die vorliegende Arbeit zeigt zum einen die Uneinheitlichkeit der bisherigen Rechtsprechung zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen auf, weist zum anderen ausgehend vom Sinn und Zweck des Patentrechts einen klaren Weg für die Feststellung der Patentierbar-keit. Schließlich werden auch Probleme auf der »Rechtsfolgenseite« diskutiert, die sich aufgrund der Patentierbarkeit von Computerprogrammen und deren spezifischen Wesen ergeben. Besondere Relevanz erhält das Thema der Patentierbarkeit von Computerprogrammen auf-grund des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission vom Februar 2002, der zu einer konfliktreichen Diskussion zwischen den Vertretern der Industrie und der »Open-Source-Bewe-gung« geführt hat.

Inhalthaltsverzeichnis 6
§ 1 Problemstellung und Gang der Arbeit 18
I. Problemstellung 18
II. Die Schutzinteressen der jeweils Betroffenen 20
III. Problemaufriss der Arbeit 23
1. Problemstellung 23
2. Gang der Untersuchung 24
§ 2 Der Erfindungsbegriff und das Wesen von Computerprogrammen 30
I. Die gesetzliche Regelung 30
II. Der Erfindungsbegriff 31
1. Historischer Rückblick 31
2. Strukturelle Abgrenzung der Begriffe 32
3. Technische Lehre als Beschreibung des Erfindungsbegriffs 33
4. Der Technikbegriff des BGH und des EPA 39
III. Das Wesen von Computerprogrammen 40
1. Die urheberrechtliche Sicht 40
2. Die patentrechtliche Sicht 42
3. Computerimplementierte Hard- und Softwareerfindungen 45
IV.Wirtschaftspolitische Erwägungen 47
1. wirtschaftliche Erwägungen in Bezug auf Computerprogramme 48
2. Urheber- zu Patentrechtsschutz für Computerprogramme 50
3. Stellungnahme 51
V. Ergebnisse und aufgeworfene Fragen 52
1. Ergebnisse 52
2. Aufgeworfene Fragen 53
§ 3 Patentierbarkeit von Computerprogrammen 54
I. Rechtsprechung 54
1. Die Rechtsprechung des BGH zu computerbezogenen Erfindungen 54
2. Die Rechtsprechung des EPA zu computerbezogenen Erfindungen 63
II. Schrifttum und Analyse der Rechtsprechung 64
1. Inkonsistenz der Rechtsprechung 64
2. Ausschluss von Computerprogrammen „als solche“ 68
3. Ansätze im Schrifttum zur Patentierbarkeit von Computerprogrammen 75
4. Ansätze der Technizitätsbeurteilung 77
III. Stellungnahme 88
1. Der Technikbegriff 89
2. Technizitätsbeurteilung 94
IV. Eigener Ansatz 95
1. Die computerbezogene Erweiterung des Technikbegriffs 96
2. Patentierbare Computerprogramme 98
3. Computerprogramme als solche 99
V. Zusammenfassung und weitere Fragen: 102
§ 4 Die Schutzwürdigkeit von Computerprogrammen 104
A. Stand der Technik – allgemeine Problemstellungen 105
I. Offenkundige Vorbenutzung des Programmcodes 105
1. Veröffentlichung des Quellcodes 106
2. Veröffentlichung des Objektcodes 107
3. Urheberrechtliches Dekompilierungsverbot 110
II. Beweisrechtliche Probleme hinsichtlich des Standes der Technik 111
B. Neuheit 114
C. Erfinderische Tätigkeit 115
I. Beurteilungsweise 116
1. Gesamtbetrachtung 117
2. Theorie des technischen Beitrags 119
3. Stellungnahme 124
4. Konnexitätstheorie – eigener Ansatz 128
II. Der Stand der Technik in Bezug auf nichttechnische Neuerungen, vor allem bei neuen Geschäftsmethoden 130
1. Computerbezogene Problemstellung 130
2. Die Bestimmung des Standes der Technik hinsichtlich nichttechnischer Neuerungen 132
3. Der Fachmann 144
4. Erfinderische Tätigkeit 150
§ 5 Anspruchsfassung und Offenbarung bei computerbezogenen Erfindungen 157
A. Wirtschaftliche Erwägungen in Bezug auf die unterschiedlichen Anspruchsfassungen bei computerimplementierten Erfindungen 157
B. Die Anspruchsfassung bei computerimplementierten Erfindungen 158
I. Anspruchsfassung bei computerimplementierten Erfindungen und die verschiedenen Anspruchskategorien 159
1. Form und Inhalt der Patentansprüche 159
2. Aufbau der Patentansprüche und Beispiele 160
3. Rechtliche Betrachtung der Anspruchsfassungen 162
II. Die Anspruchsformulierung bei computerimplementierten Erfindungen 174
1. Allgemeine Grundsätze der Anspruchsformulierung 174
2. Anspruchsformulierung bei computerimplementierten Erfindungen 175
3. Anspruchsfassung unter Verwendung einer neuen mathematischen Formel bzw. eines neuartigen mathematischen Prinzips – Zweckbeschränkung 186
4. Anspruchsformulierung bei Geschäftsmethoden 199
C. Offenbarung 201
I. Allgemeine Anforderungen an die Beschreibung der Erfindung 201
II. Ausreichende Offenbarung durch Offenlegung eines kommentierten Quellcodes 202
III. Offenbarung außertechnischen Wissens 203
1. Automatisierungserfindungen 204
2. Notwendige Offenbarung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen 205
D. Zusammenfassung: 208
§ 6 Schutzbereich und Schutzbereichsverletzungen 210
I. Schutzbereich 210
II. Schutzbereichsverletzungen 213
1. Verbot der unmittelbaren Benutzung (§ 9 PatG) 213
III. Schutz von computerimplementierten Erfindungen im äquivalenten Schutzbereich 228
1. Äquivalenz 228
2. Computerimplementierte Erfindungen 230
3. Einwand der Nicht-Technizität Formsteineinwand
IV. Vom Schutzbereich ausgenommene Tatbestände 239
1. § 11 PatG 239
2. § 12 PatG 246
3. Dekompilierung und die Interoperabilität bei Computerprogrammen 256
V. Zusammenfassung 259
§ 7 Beweisproblematik beim Software - Patentverletzungsprozess 261
I. Problemstellung 261
II. Reverse engineering, Dekompilierung 264
III. Prozessualer und materiell-rechtlicher Vorlage-, Besichtigungs- und Einsichtnahmeanspruch 266
1. Prozessuale Wege 266
2. Materiell-rechtlicher Weg 270
3. Stellungnahme 276
IV. Zusammenfassung: 294
§ 8 Schlussbetrachtung 296
I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse hinsichtlich Patentfähigkeit und Anspruchsformen 296
1. Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen 296
2. Anspruchsfassung 297
II. Ausblick in Bezug auf den EU-Richtlinienvorschlag 298
1. Technischer Beitrag 299
2. Anspruchsformen 301
III. Notwendigkeit des Patentschutzes für Computerprogramme 303
Literaturverzeichnis 307

§ 5 Anspruchsfassung und Offenbarung bei computerbezogenen Erfindungen (S. 141-142)

A. Wirtschaftliche Erwägungen in Bezug auf die unterschiedlichen Anspruchsfassungen bei computerimplementierten Erfindungen

Der wirtschaftliche Wert einer Erfindung hängt von der Möglichkeit des Patentinhabers ab, aufgrund des Patents effektiv gegen potentielle Patentverletzer vorgehen zu können. Dabei bestimmt der Inhalt der Patentansprüche den Schutzbereich des jeweiligen Patents und somit auch die Art und Weise, in der der Schutzrechtsinhaber sein Patent auf dem Markt verteidigen kann. Bei computerimplementierten Erfindungen kommen grundsätzlich drei verschiedene Anspruchsarten in Betracht: Verfahrens- und Vorrichtungsanspruch sowie Anspruch auf ein Computerprogrammprodukt.

Diesbezüglich ist auch allgemein anerkannt, dass der Anmelder alle in Frage kommenden Anspruchskategorien beanspruchen und diese miteinander kumulieren darf, um den möglichen Schutzbereich voll ausschöpfen zu können. Aber es liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Patentinhabers, die zweckmäßigsten Anspruchsformen im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit seines Schutzrechts zu wählen und dabei die möglichen Verletzungsformen in Betracht zu ziehen. Ein besonderes Augenmerk verdient bei der wirtschaftlichen Betrachtung die Frage, ob eine computerimplementierte Erfindung ausreichend durch einen Verfahrens- oder Vorrichtungsanspruch geschützt ist. Der erfinderische Kern einer computerimplementierten Erfindung findet sich ausschließlich im jeweiligen Computerprogramm.

Dieser Kern ist allerdings bei Verletzungshandlungen durch den jeweiligen Objektcode verdeckt, so dass eine eindeutige Identifizierung regelmäßig sehr schwer fallen wird. Weiterhin ist ein Computerprogramm nicht an eine bestimmte Maschine oder einen bestimmten Ar beitprozess gebunden, so dass eine Patentverletzung beispielsweise auch nicht aufgrund des Verkaufs eines Computers ausgemacht werden kann.

Daher verleihen Vorrichtungs- und Verfahrensansprüche dem Patentinhaber nur selten einen umfassenden effektiven und direkten Rechtsschutz. Der Patentinhaber wird nur im Wege der mittelbaren Patentverletzung gegen einen Verkäufer des Computerprogramms vorgehen können. Anders sieht es aus, wenn der Patentinhaber einer computerimplementierten Erfindung einen Anspruch auf das Computerprogramm direkt geltend machen kann – sei es „als solches" oder gespeichert auf einem digitalen Datenträger (sog. Computerprogrammprodukt). Hier ergeben sich wesentliche Unterschiede in der Rechtsdurchsetzung, weil die Voraussetzungen für mittelbare und unmittelbare Patentverletzungen unterschiedlich sind.

So ist beispielsweise das Herstellen bei der unmittelbaren Patentverletzung nach § 9 PatG verboten, während das Herstellen nicht durch die mittelbare Patentverletzung nach § 10 PatG erfasst wird. Auch ist in anderen Mitgliedsstaaten des EPÜ unter anderem das Vorliegen einer unmittelbaren Patentverletzung (innerhalb des Territoriums und zu gewerblichen Zwecken) eine Voraussetzung für die Zuerkennung einer mittelbaren Patentverletzung. Daher besteht für den jeweiligen Schutzrechtsinhaber ein erhebliches Interesse, Patentansprüche auch auf ein „Computerprogrammprodukt" richten zu können. Nachfolgend sollen daher die verschiedenen Anspruchsmöglichkeiten für computerimplementierte Erfindungen mit ihren jeweiligen Besonderheiten aufgezeigt werden.

B. Die Anspruchsfassung bei computerimplementierten Erfindungen

Betrachtet man die Anspruchsformulierungen über die letzten drei Jahrzehnte hinweg, so zeigt sich, dass die jeweiligen Anspruchsfassungen von computerimplementierten Erfindungen sich von einer sehr detaillierten und teilweise sehr unsicheren Anspruchsdarlegung hin zu einer sehr abstrakten Form entwickelt haben. Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt wird, sie müssen deutlich und knapp gefaßt sein (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PatG, Art. 84 EPÜ).

Damit kommen Patentansprüchen die tragende Rolle im Rahmen des gesamten Patentverfahrens zu. Sie sind nicht nur bloßer Ausgangspunkt, sondern die entscheidende Grundlage für die Ermittlung des Schutzumfangs8. In bezug auf computerimplementierte Erfindungen bestand zwar ursprünglich eine gewisse Unsicherheit, wie derartige Ansprüche zu formulieren und welche Anspruchskategorien in der Regel möglich sind. Zumindest letztere Unsicherheit ist spätestens mit den Entscheidungen des BGH „Suche fehlerhafter Zeichenketten" und des EPA „Computerprogrammprodukt" 10 nicht mehr vorhanden11. Insofern hat die Rechtsprechung des BGH und des EPA neben Verfahrens- und Vorrichtungsansprüchen auch Programmproduktansprüche anerkannt.

Erscheint lt. Verlag 1.1.2004
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft
ISBN-10 3-8316-0423-1 / 3831604231
ISBN-13 978-3-8316-0423-4 / 9783831604234
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