Wirtschaftlich Berechtigte

Im Rahmen von Due Diligence Checks spielt die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter eine wichtige Rolle, um potenzielle Bedrohungen zu identifizieren.

Wie ist der wirtschaftlich Berechtigte definiert?

Der wirtschaftlich Berechtigte (englisch: ultimate beneficial owner (UBO)) ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Führung ein Unternehmender Vertragspartner letztlich steht bzw. auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird und eine Geschäftsbeziehung schließlich begründet wird (vgl. § 3 Absatz 1 GwG). Dabei muss diese Person nicht direkt als Eigentümer bekannt sein. Strukturen wie diese sind per se nicht illegal, werden aber häufig für verdeckte kriminelle Machenschaften ausgenutzt.

Laut Geldwäschegesetz (GwG) gilt als wirtschaftlich Berechtigter eine Person, die über 25 % der Unternehmensanteile besitzt, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf ähnliche Weise eine wesentliche Kontrolle auf das Unternehmen ausüben kann. Eine solche wesentliche Kontrolle liegt vor, wenn eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung ausüben kann.

Definition des Begriffs wirtschaftlich Berechtigte

Warum sollten Unternehmen wirtschaftlich Berechtigte ihrer Geschäftspartner kennen?

Unternehmen jeder Art sind im Rahmen ihrer Geschäftspartnerprüfung dazu angehalten, auch wirtschaftlich Berechtigte von Kunden, Lieferanten und weiteren Dritten zu identifizieren. Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten wird erwartet, dass Sie genau wissen, mit welchen Partnern Sie geschäftliche Beziehungen pflegen.

Nur so werden Sie internationalen Gesetzen zur Prävention von Geldwäsche, Korruption und Bestechung sowie Vorschriften zu Know-Your-Customer-Prüfungen gerecht. Kommen Sie diesen Vorgaben nicht nach, drohen enorme Bußgelder, Reputationsschäden und gegebenenfalls Freiheitsstrafen.

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Welche Unternehmen müssen wirtschaftlich Berechtigte nennen?

Laut GWG sind so gut wie alle Unternehmen, Gesellschaften oder Vereinigungen dazu verpflichtet, wirtschaftlich Berechtigte zu nennen. Hierzu zählen Kredit- & Finanzinstitute, bestimmte Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Rechtsanwälte & Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienmakler.

Mögliche Rechtsformen sind dabei:

  • GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited, AG, SE
  • Eingetragene Personengesellschaften (z.B. OHV, KG, GmbH & Co. KG)
    Trusts
  • Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
  • Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur beziehungsweise Funktion entsprechen

Welche Herausforderungen gibt es bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten?

Weltweit keine einheitliche Definition

Eigentümer kann sich ändern

Vorschriften entwickeln sich weiter

Wirtschaftlich Berechtigte zuverlässig zu identifizieren, ist nicht trivial, aber dennoch ein wichtiger Bestandteil der KYC-Prüfung zur Prävention von Geldwäsche. Ein Tool wie Nexis Diligence+ kann Ihnen dabei behilflich sein.

Wie können wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden?

Aufgrund der gesetzlich geforderten Register wirtschaftlich Berechtigter, ist deren Identifizierung weitaus einfacher geworden, als sie es noch vor einiger Zeit war. Wenn auch nach Durchführung umfassender Prüfungen und ohne dass eventuell strafbare Handlungen nach § 43 Abs. 1 GwG vorliegen kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners.

Mit einem Tool wie Nexis Diligence+ erhalten Sie Einblick in diese versteckte Interessensgruppe, die eine potenzielle Gefahr für Ihre Organisation darstellen kann. Durch die integrierten Daten von Dun & Bradstreet® identifizieren Sie wirtschaftlich Berechtigte von Millionen von Unternehmen weltweit.

Wie profitieren Sie von Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten?

Sie identifizieren potenzielle Risiken und treffen so fundiertere Entscheidungen, ob Sie eine Geschäftsbeziehung wirklich eingehen sollten.

Sie befolgen Rechtsvorschriften zur Due Diligence und Prüfberichterstellung und tragen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Bestechung und Korruption bei.

Sie werden den gestiegenen Anforderungen zu Transparenz und guter Unternehmensführung seitens der Anleger und Verbraucher gerecht.

Gesetzgebung zu wirtschaftlich Berechtigten in der Europäischen Union

Bereits in der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die 2015 in Kraft trat, wurde ein zentrales Transparenzregister mit Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten gefordert (englisch Register of Beneficial Ownership – RBO).

Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie befasste sich weiter mit der Transparenz und dem Zugang zu diesen Angaben, gefolgt von der 6. EU-Geldwäscherichtlinie, die im Dezember 2020 in Kraft trat. Diese fordert nun, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihre Register wirtschaftlich Berechtigter öffentlich zugänglich machen.

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