Solothurn
Keine Verdoppelung: Für die Einsiedlerin gibt es nur ein paar Franken mehr Lohn

Die neue Einsiedlerin Schwester Benedikta erhält nur ein paar Franken mehr Lohn als ihre Vorgängerin und nicht doppelt so viel. Bürgergemeindepräsident Sergio Wyniger klärt ein Missverständnis auf.

Drucken
Schwester Benedikta in der Einsiedelei.

Schwester Benedikta in der Einsiedelei.

Felix Gerber

Als im März Verena Dubacher die Einsiedelei verliess, trat die Nachfolgesuche ein riesiges Medienecho los. Sogar die «Süddeutsche Zeitung» drang in einem Interview mit Sergio Wyniger bis in die Verenaschlucht vor, und die Rede war darin auch von der Entlöhnung der Einsiedlerin oder des Einsiedlers.

800 Euro oder 1000 Franken wurden damals kolportiert. Ja, er habe irrtümlich diese Aussage gemacht, sie dann später aber korrigiert, erklärt nun Sergio Wyniger – was uns leider entgangen war.

Bürgergemeindepräsident Sergio Wyniger

Bürgergemeindepräsident Sergio Wyniger

Wolfgang Wagmann

Als nun der «Blick» in der Dienstagsausgabe Schwester Benedikta präsentierte und ihren Lohn mit 2000 Franken angab, entsprach das einer «Verdoppelung». Hatte doch der Bürgerrat am Vorabend an sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit den neuen Lohn der Einsiedlerin festgesetzt. Unser Berichterstatter an der Sitzung bestätigte auf unsere Nachfrage, gestützt auf Wynigers Aussagen, die im «Blick» genannten 2000 Franken.

Verena Dubacher hatte nebst der traditionellen Übernahme der Wohnkosten in der Klause durch die Bürgergemeinde einen Monatslohn von zuletzt Fr. 2280.10 brutto erhalten.

Der Antrag am Montagabend lautete: «Da es objektiv gesehen keinen Grund gibt, der neuen Einsiedlerin einen grösseren oder kleineren Lohn als der Vorgängerin auszubezahlen, beantragt die Verwaltung, den Monatslohn für die Einsiedlerin auf aufgerundete 2300 Franken brutto festzulegen» – was netto nach dem Abzug für die Pensionskasse knapp 2000 Franken ergibt. Schwester Benedikta sei mit diesem Betrag «voll und ganz zufrieden», wird seitens der Bürgergemeinde betont. (ww)