Gastkommentar
Die Initiative Egloff ist ein Angriff auf die Rechte der Mieter

Im Parlament stehen diverse Vorstösse zum Mietrecht vor der Debatte. Umstritten ist vor allem die Initiative von SVP-Nationalrat Hans Egloff, die einfachere Nachweiskriterien für die Mietzinsanpassung verlangt. Die Initiative Egloff geht in die falsche Richtung.

Natalie Imboden
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Natalie Imboden, Generalsekretärin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.

Natalie Imboden, Generalsekretärin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.

Ganze sieben Vorstösse im Bundeshaus wollen aktuell den Mieterschutz und das Mietrecht schwächen. Aus der Sicht der Mieterinnen und Mieter würden damit die Rechte der Mietenden massiv eingeschränkt, Mietzinserhöhungen erleichtert und Renditen erhöht. Zwei Vorstösse stammen von Nationalrat Egloff, dem Präsidenten des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes (HEV). Beide Vorstösse wollen es den Mieterinnen und Mietern erschweren, gegen missbräuchliche Mieten vorzugehen.

Gemäss heutigem Recht kann eine Mietpartei einen Mietzins anfechten, wenn dieser erheblich erhöht wurde oder wenn die Mieterin aus persönlichen oder familiären Gründen dazu gezwungen war oder wenn Wohnungsnot herrscht. Denn die Verfassung verlangt explizit «Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen». Nationalrat Egloff will die Möglichkeit, sich zu wehren, massiv einschränken: Für eine Anfechtung müsste neu eine persönliche oder familiäre Notlage nachgewiesen werden. Was genau eine Notlage ist, ist nicht geklärt. Das aktuelle Gesetz will verhindern, dass ein Vermieter einen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt.

Zu Recht hielt der Bundesrat schon früher fest, dass die massivsten Mietzinserhöhungen bei Mieterwechseln vorgenommen würden und bei einer Abschaffung der Anfechtungsmöglichkeit eine Lücke entstünde, die den Vermietern die Festsetzung von missbräuchlichen Mietzinserhöhungen ermöglichen würde. Die geltende Regelung hat auch eine präventive Wirkung: Sie verhindert potenzielle Missbräuche. Eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten kommt einem Angriff auf den Verfassungsauftrag gleich. Anfangsmieten werden heute nur mit Zurückhaltung angefochten. Aber die bestehenden Anfechtungsfälle zeigen, dass es schwerwiegende Missbräuche gibt, gegen die es eine Handhabe braucht. Pro Jahr ziehen rund 300 000 Mieterhaushalte um. Nur 951 von ihnen (0,3 Prozent) haben 2017 ihren Anfangsmietzins angefochten. Diese tiefe Zahl zeigt, dass die Mieterinnen und Mieter nur bei starken Erhöhungen intervenieren.

Höhere Rendite für Vermieter

Mit einem zweiten Vorstoss will Nationalrat Egloff die Mietspirale gegen oben öffnen, indem noch mehr Mieten mit dem Argument der «Orts- und Quartierüblichkeit» erhöht werden können. Heute gelten Mietzinse als nicht missbräuchlich, wenn der Hausbesitzer anhand von fünf vergleichbaren Wohnungen den Nachweis der «Orts- und Quartierüblichkeit» erbringt.

Neu sollen also die Orts- und Quartierüblichkeit anhand von nur noch drei Beispielen bewiesen werden können und die Kriterien massiv vereinfacht werden. Damit wird es für Vermieter ein Einfaches werden, dieses Kriterium anzurufen. Die Folgen sind verheerend: Mieterinnen, die tiefere Mieten wegen des gesunkenen Referenzzinssatzes verlangen, die einen überrissenen Anfangsmietzins anfechten oder einen Aufschlag nach einer Sanierung nicht akzeptieren, werden grosse Schwierigkeiten haben – da die Vermieterschaft mit der Orts- und Quartierüblichkeit argumentieren kann. Drei noch teurere Wohnungen in der gleichen Gemeinde oder im gleichen Quartier zu finden, wird mit den simplen Vorgaben einfach sein. Fehlende Angaben soll der Richter nach eigenem Ermessen ergänzen können und sich dabei auf Datenmaterial von privaten Immobilienbüros stützen, obwohl diese Zahlen weder offiziell noch nachvollziehbar sind.

Letztlich ist das Ziel der Vorstösse ganz einfach eine noch höhere Rendite für die Vermieterinnen und Vermieter. In vielen Regionen werden Mieterhaushalte keine Mietzinssenkungen mehr erhalten, und die Mietzinse bei Weitervermietung der Wohnungen werden noch höher angesetzt. Diesen massiven Angriff auf die Rechte der Mieterinnen und Mieter gilt es um jeden Preis abzuwehren. Sonst ist der Mieterfrieden in Gefahr.

Natalie Imboden ist Generalsekretärin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.