Polizeigesetz
Gefesselt im Polizeiauto? Luzerner Kantonsrat ist gespalten

Luzerner Polizistinnen und Polizisten dürfen Festgenommene immer fesseln, um sie zum Posten zu fahren. An dieser Praxis will eine knappe Mehrheit des Kantonsrats nichts ändern.

Alexander von Däniken 2 Kommentare
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Für Transporte von Festgenommenen dürfen Luzerner Polizisten auf Handschellen zurückgreifen.

Für Transporte von Festgenommenen dürfen Luzerner Polizisten auf Handschellen zurückgreifen.

Symbolbild: Boris Bürgisser

«Bei Transporten ist die Fesselung immer erlaubt.» So lautet Absatz 2 von Artikel 18 des Luzerner Polizeigesetzes. Die Passage ist heikel. Das Wort «immer» verhindere eine verhältnismässige Anwendung der Fesselung, schrieb zum Beispiel Markus Mohler, ehemaliger Basler Polizeikommandant und ehemaliger Dozent für Sicherheits- und Polizeirecht an den Unis von Basel und St. Gallen. Nun hat der Luzerner Kantonsrat am Montag entschieden: Der Satz bleibt, wie er ist. Der Entscheid fiel mit 58 zu 53 Stimmen knapp aus.