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Sicherheitsrisiko

Drohne bringt Flugverkehr am Airport Leipzig/Halle mehrmals zum Erliegen

Die Flieger am Flughafen Leipzig/Halle mussten wegen einer Drohne am Mittwochabend für längere Zeit am Boden bleiben. (Symbolbild)

Die Flieger am Flughafen Leipzig/Halle mussten wegen einer Drohne am Mittwochabend für längere Zeit am Boden bleiben. (Symbolbild)

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Leipzig. Eine Drohne hat am Mittwochabend mehrfach den Betrieb am Flughafen Leipzig/Halle zum Erliegen gebracht. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hätten Unbekannte das unbemannte Luftfahrzeug mehrfach über den Sicherheitsbereich fliegen lassen.

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Zuerst sei die Drohne gegen 19.15 Uhr im Bereich des Terminal 1 von einer 34-jährigen Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens entdeckt worden. Deswegen sei ab 19.56 Uhr für elf Minuten der gesamte Flugbetrieb eingestellt worden. Nur wenig später, gegen 20.30 Uhr, sei die Drohne erneut über das Gelände geflogen. Daraufhin wurde der Flugverkehr auf die südliche Start- und Landebahn umgeleitet. Als dort um kurz vor 23 Uhr das Objekt ein drittes Mal gesichtet wurde, habe der Flughafen aus Sicherheitsgründen die komplette Start- und Landebahn von 22.52 Uhr bis 23.57 Uhr gesperrt.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Den Tatverdächtigen droht möglicherweise eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Drohnen: Ein riskantes Hobby

Drohnen sind mittlerweile leicht und vergleichsweise günstig beschaffbar. „In diesem Zusammenhang wird allerdings oft vergessen, dass der Luftverkehr eindeutigen Regelungen und Gesetzen unterliegt und diesen auch der Pilot einer Drohne unterliegt“, betont die Polizei in ihrer Mitteilung.

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Generell gilt im Umkreis eines Flughafens ein Flugverbot für Drohnen. Nach Angaben der Polizei müsse ein Abstand von mindestens 1500 Metern zum Sicherheitszaun eines Flughafens eingehalten werden. „Darüber hinaus erstreckt sich die Kontrollzone des Flughafens und auch in dieser gelten Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr“, ergänzt die Behörde. Wichtige Grundregeln seien die maximale Aufstiegshöhe von 50 Metern sowie der Sichtkontakt zur Drohne.

LVZ

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