Wegen Verbreitens, Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Schriften und sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt musste sich ein 21-Jähriger vor dem Schöffengericht in Obernburg verantworten. Richter Matthias Wienand verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, für drei Jahre auf Bewährung mit Bewährungshelfer ausgesetzt. Er muss zudem eine Sexualambulanz-Therapie für Straftäter machen.
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