Finanzen

Steuer auf Aktiengewinne: Worauf ist zu achten?

Gewinne durch Aktien müssen meistens versteuert werden. Aber wie genau geht das? Und gibt es einen Freibetrag?
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Foto: Alexander Heinl, dpa (Symbolbild) | Aktien sind beliebt und können sich lohnen. Doch wie werden die Gewinne versteuert?

Aktien sind beliebt. Laut dem Deutschen Aktieninstitut (DAI), einer Finanz-Lobbygruppe, investierten in jüngster Vergangenheit mehr Menschen in Deutschland als je zuvor in Aktien, Aktienfonds oder Indexfonds. Und 70 Prozent der jungen Erwachsenen halten laut dem ARD-Börsenstudio Aktien für eine vernünftige Geldanlage. Aber wie sieht es mit Steuern auf Aktiengewinne aus?

Steuer auf Aktiengewinne: Wie hoch ist die Besteuerung?

Der Handel mit Aktien gilt finanzrechtlich als Kapitaleinkünfte oder Kapitalerträge. Auch Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Dividenden zählen dazu. Die Haltedauer der Aktien spielt dabei keine Rolle. Seit 2009 müssen Anleger für solche Kapitalerträge eine sogenannte Abgeltungssteuer abführen. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die rechtlichen Grundlagen zur Abgeltungssteuer sind in Paragraf 32d Einkommensteuergesetz festgehalten, weitere Details gibt es außerdem in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Mai 2022.

Das Bundesfinanzministerium erklärt zu der Steuer: "Der Steuerabzug bei Kapitalerträgen hat abgeltende Wirkung, das heißt es besteht keine Pflicht mehr, diese bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben." Rechtstechnisch heiße diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spreche man im Allgemeinen von der Abgeltungssteuer. Sie wird von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Auch der Kirchensteuer unterliegen Aktiengewinne. Seit 2015 erhalten die Banken die Information über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) und führen die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab, erklärt das Ratgeber-Magazin Finanztip.

Steuer auf Aktiengewinne: Gibt es Ausnahmen?

Nicht alle Aktiengewinne müssen nach dem Abgeltungsgesetz versteuert werden. Denn das System wurde am 1. Januar 2009 als neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte eingeführt. Ver­äuß­er­ungs­ge­winne aus Wertpapieren, die zuvor - also bis Ende 2008 - gekauft wurden, können auch heute noch steuerfrei verkauft werden.

Steuer auf Aktiengewinne: Wie hoch ist der Freibetrag?

Aber was, wenn sich die Aktiengewinne in Grenzen halten? Für diesen Fall gibt es Freibeträge: Seit dem 1. Januar 2023 beträgt diese Grenze für Singles jährlich 1000 Euro. Wenn sie jährlich unter 1000 Gewinn mit Aktien erzielen, müssen sie dafür keine Steuern in Form der Abgeltungssteuer zahlen. Übersteigt der Gewinn den Freibetrag, muss erst der Betrag darüber versteuert werden. Von 1001 Euro muss also nur der eine Euro versteuert werden. Bei Ehepaaren mit Aktien verdoppelt sich der Steuerfreibetrag auf 2000 Euro.

 
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