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Steuererklärung-Frist 2023: Bis wann muss die Steuererklärung für 2022 abgegeben werden?

Auch dieses Jahr müssen viele Menschen wieder ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Welche Frist dafür gilt, lesen Sie hier im Artikel.
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Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Die Steuererklärung 2022 können Sie jetzt schon abgeben. Aber wie sieht es mit der für das Jahr 2023 aus?

Millionen Menschen müssen jedes Jahr ihre Einkommensteuererklärung machen. Dabei gelten bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Welche Frist für die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2022 gilt, lesen Sie hier im Artikel.

Wie früh kann man die Steuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung kann frühestens im Jahr darauf abgegeben werden. Das bedeutet, die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 kann allerfrühestens im Januar 2024 gemacht und abgegeben werden.

Denn für die Steuererklärung brauchen Sie wichtige Unterlagen, wie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Diese wird jedes Jahr vom Arbeitgeber ausgestellt, meist kommt sie mit der letzten Gehaltsabrechnung. Deshalb kann die Einkommensteuererklärung auch frühestens im Januar des darauffolgenden Jahres gemacht werden.

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2022 abgegeben werden?

Die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2022 kann bereits jetzt abgegeben werden. Bis zum 30. September 2023 muss diese beim zuständigen Finanzamt eingehen. Da der Tag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, kann die Erklärung auch am 2. Oktober 2023 abgegeben werden, schreibt das Handelsblatt.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Wie das Land Niedersachsen auf seiner Website schreibt, müssen sich nur diejenigen Steuerpflichtigen an die Frist halten, die auch zur Abgabe verpflichtet sind. Auch Renterinnen und Rentner gehören im Übrigen dazu. Außerdem unter anderem auch Personen,

  • die verheiratet sind und deren Partner entweder die Steuerklassen 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben. Auch, wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, muss eine Steuerklärung abgegeben werden.
  • die auf ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einen individuellen Freibetrag eingetragen haben. Der Behinderten-Pauschbetrag ist von der Regel ausgenommen.
  • die mehr als 410 Euro an Leistungen, wie Eltern-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, im betreffenden Jahr erhalten haben.
  • die neben dem Gehalt auch weitere Einkünfte, wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung, von mehr als 410 Euro haben.
  • die in einem Jahr von mehreren Arbeitgebern Gehalt bekommen haben, und einer davon nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
  • die vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.
  • die selbstständig oder freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben und deren Einkünfte den Grundfreibetrag von 10.347 Euro (für 2022) übersteigen.

Hinweis: In dieser Liste sind nur einige der abgabepflichtigen Personen aufgeführt.

 
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