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Tönnies gegen Tönnies Neue Runde in der Schlacht der Schlachter

Clemens Tönnies: Sein Doppelstimmrecht droht zu fallen

Clemens Tönnies: Sein Doppelstimmrecht droht zu fallen

Foto: Guido Kirchner/ picture alliance / dpa

Die Schlacht der Schlachter um die Macht im Familienkonzern Tönnies folgt einem seit Jahren bewährten Muster: Auf Sieg folgt Niederlage. Noch am Montag konnte Vorstandschef Clemens Tönnies (60) einen wichtigen Etappenerfolg feiern. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage seines Neffen Robert Tönnies (38) ab, der dem langjährigen Top-Manager Josef Tillmann eine Falschaussage in einem früheren Prozess vorwarf.

Tillmann muss damit nicht mehr um seinen Job bangen. "Das ist ein ganz wichtiger Sieg in der Auseinandersetzung. Das Gericht in Hamm hat nicht nur die Klage des Neffen abgewiesen. Es hat mit der Abweisung die Aussage von Geschäftsführer Josef Tillmann bestätigt, dass es ein Schenkungsversprechen des verstorbenen Bruders Bernd Tönnies an Clemens Tönnies gegeben hat", betonte ein Sprecher von Clemens Tönnies.

"Damit ist ein wesentlicher Vorwurf im Verfahren zum Schenkungswiderruf entkräftet. Geschäftsführer Tillmann hat die Wahrheit gesagt, Bernd Tönnies hat Clemens Tönnies die Gleichberechtigung zugesagt."

Doppelstimmrecht - Clemens Tönnies verliert das letzte Wort

Doch die Freude über den vermeintlich wichtigen Sieg im Hinblick auf die Beweisführung im zentralen Prozess um die Rückabwicklung einer Schenkung, die Bernds Sohn Robert die Mehrheit am rund 6 Milliarden Euro schweren Fleischriesen sichern würde, währt nicht lange. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsklage von Clemens Tönnies gegen den Entscheid im Prozess um ein von ihm reklamiertes Doppelstimmrecht abgewiesen. Im Beschluss, der manager-magazin.de vorliegt, heißt es zur Begründung, dass der zuständige Senat die Verfahrensrügen für nicht durchgreifend erachtet.

Damit ist die letzte Hintertür für den Konzernboss zu, trotz der derzeit hälftig verteilten Anteile auf das letzte Wort pochen zu können. Nun triumphiert ein Sprecher von Robert Tönnies: "Damit ist juristisch final festgestellt, dass Clemens Tönnies dieses Doppelstimmrecht zu Unrecht für sich in Anspruch genommen hat. Das hat eine nicht ganz unwesentliche Bedeutung für die juristischen Auseinandersetzung um den Schenkungswiderruf, der ja mit der Begründung des 'groben Undanks' erfolgen muss. Dass Clemens Tönnies seinen Neffen ganz entmachten wollte, spricht für sich."

Clemens Tönnies selbst sieht den Fall naturgemäß anders. Ein Sprecher von Clemens Tönnies erklärte: "Das doppelte Stimmrecht wurde durch einen formaljuristischen Fehler nicht bei der dafür vorgesehenen Gesellschaft eingetragen. Entsprechend akzeptiert Clemens Tönnies das ursprüngliche Urteil des OLG Hamm. Im operativen Geschäft wird sich dadurch nichts verändern." In der Vergangenheit habe das doppelte Stimmrecht in den Unternehmensentscheidungen nie eine Rolle gespielt. Somit habe diese Entscheidung auch keine Auswirkungen auf das Unternehmen.

Wer am Ende die Oberhand und damit die Macht hat, muss das Landgericht Bielefeld entscheiden. Nachdem kürzlich ein Mediationsverfahren scheiterte, soll der Prozess um den Schenkungswiederruf am 24. Oktober fortgesetzt werden.

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