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Abfindungszahlung Hat der Aufhebungsvertrag für Manager ausgedient?

Viele Unternehmen sparen derzeit am Personal und bieten vermehrt Aufhebungsverträge für Manager an. Dabei winken scheinbar attraktive Abfindungssummen. Doch Arbeitsrechtler warnen: Wer unterschreiben will, sollte vorher zwei wichtige Faktoren prüfen.
Mit Mitte 50 wieder arbeitssuchend: Abfindungssummen sehen auf den ersten Blick stattlich aus - doch ihr Wert schrumpft gehörig

Mit Mitte 50 wieder arbeitssuchend: Abfindungssummen sehen auf den ersten Blick stattlich aus - doch ihr Wert schrumpft gehörig

Foto: Marcus Brand/ picture alliance / dpa

Wenn Arbeitgeber sich von Mitarbeitern trennen wollen, sieht das deutsche Arbeitsrecht in den meisten Fällen zwei Möglichkeiten vor: entweder kommt es zu einer Kündigung oder zu einem Aufhebungsvertrag. Die Kündigung ist an gesetzliche oder vertragliche Fristen geknüpft. In der Regel muss dafür auch ein Kündigungsgrund genannt werden. Ein Aufhebungsvertrag lässt sich dagegen jederzeit schließen. Nur "fair verhandelt" muss er laut Arbeitsrecht sein. Für Arbeitnehmer bedeutet das häufig eine Abfindungszahlung, die auf den ersten Blick recht attraktiv scheint.

Im Zuge der Corona-Pandemie waren Aufhebungsverträge vor allem in großen Unternehmen an der Tagesordnung. Bei der Lufthansa haben 2021 mehr als 350 Piloten das Angebot einer Abfindung angenommen. Beim Flugzeughersteller Airbus gingen im vergangenen Jahr mehr als 1000 Mitarbeiter freiwillig. Auch in anderen Unternehmen häufen sich derzeit wieder Abfindungsverträge, da zahlreiche Firmen ihr Personal reduzieren. Auf den Abbau-Listen stehen häufig auch Mitarbeiter, die im Unternehmen besonders teuer sind: Manager.

Für langjährig erfahrene Führungskräfte ist die aktuelle Situation widersprüchlich. "Auf der einen Seite ist ihre Erfahrung und ihr Know-how branchenübergreifend in Unternehmen von großer Bedeutung, auf der der anderen Seite setzen die Betriebe gerade ihre älteren Manager vor die Tür", sagt Christoph Abeln, Arbeitsrechtsexperte und Namensgeber der auf Führungskräfte spezialisierten Kanzlei Abeln Rechtsanwälte.

Sparprogramme erhöhen Druck auf Manager

Grund hierfür seien die immer enger geschnürten Sparprogramme. Engpässe in den Lieferketten, Sorgen vor steigenden Zinsen und die Inflation erhöhen den Druck, die Kosten einzudampfen. Und auch die Tech-Branche ist nach ihren Rekordsprüngen in der Coronapandemie wieder auf dem Weg in die Normalität. Das heißt: Einstellungsstopps und Abbau von Personal.

Mit einem Aufhebungsvertrag wollen Unternehmen das Risiko eines langwierigen Gerichtsverfahrens vermeiden. "Unternehmen haben erkannt, dass Personalabbau ab 50 richtig teuer wird", sagt Abeln. Für die ausgediente Führungskraft beginnen dann harte Verhandlungen.

Arbeitgeberseitig üblich sind Abfindungen zwischen 50 und 75 Prozent Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 6000 Euro und 15 Beschäftigungsjahren wären das also zwischen 45.000 und 68.000 Euro. Tatsächlich gezahlte Abfindungssummen können jedoch weit von den Regelabfindungen abweichen. Der Rechtsdienstleister Conny Legal schätzt sogar, dass bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ausgezahlt werden, etwa wenn der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden will, das er eigentlich nicht kündigen kann.

"Ältere Manager können nur verlieren"

Dennoch: "Ältere Manager können mit einem Aufhebungsvertrag nur verlieren – ganz besonders in der aktuellen Situation", sagt Abeln. Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung lohne sich aus einer Vielzahl an Gründen nicht mehr, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zwar sei der Vertrag schon seit Jahren aus Arbeitnehmersicht unattraktiver geworden, weil nach Abzug der Steuern und Neuberechnung der Altersversorge nicht besonders viel von der Abfindungssumme übrigbleibe. Dennoch würden viele Manager auch heute noch vorschnell ein Angebot annehmen – aus Angst, dass auf einen abgelehnten Aufhebungsvertrag eine Kündigung folge.

"Die Blauäugigkeit der Betroffenen und die Angst vor einer die Reputation schädigenden Kündigung wird von vielen Arbeitgebern ausgenutzt", sagt Abeln. Früher habe man sich im Trennungsfall zusammengesetzt und über die Modalitäten des Ausstiegs gesprochen. "Heute werden Kündigungsgründe konstruiert, die immer abenteuerlicher werden", sagt der Anwalt. Das Ganze habe nur ein Ziel: Betroffene sofort frei- und damit unter maximalen Druck zu setzen. "Gerade Manager auf der zweiten und dritten Führungsebene fühlen sich dann ganz schnell alleingelassen  und knicken unter dem Druck ein", so Abeln.

Arbeitnehmer sollten jedoch nicht direkt unterschreiben, sondern erst verhandeln. Dabei sollten Fragen geklärt werden, wie lange und ob eine bezahlte Freistellung für die Zeit ab Abschluss des Aufhebungsvertrages bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses gelte. Zudem sollten Fragen zu bestehenden Urlaubsansprüchen (Resturlaub) und dessen Verrechnung mit der Freistellung geklärt sein. Gleiches gelte für Überstunden. Auch über das Arbeitszeugnis sollten Manager mit ihrem Arbeitgeber sprechen.

Das Problem: Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, gibt es kaum noch Optionen für den Manager. Eine Anfechtung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und eine Frühpensionierung kommt nur für Gutsituierte infrage. Wer wegen Personalabbaus oder aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde, sei vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. "Man sollte daher versuchen, so lange es geht um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen", sagt Abeln.