Ab zum Arzt
Vorsorgeuntersuchung nicht hinausschieben

Ab 18 Jahren einmal jährlich zum Arzt zur Vorsorgeuntersuchung. | Foto: belchonock/panthermedia
  • Ab 18 Jahren einmal jährlich zum Arzt zur Vorsorgeuntersuchung.
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Eine frühzeitige Erkennung von Symptomen und Risikofaktoren ist für die Behandlung zahlreicher Krankheiten essentiell. Die Ärztekammer für Oberösterreich empfiehlt deshalb: Jetzt einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt vereinbaren

Die Vorsorgeuntersuchung ist ein allgemeiner Gesundheitscheck, den seit nunmehr 45 Jahren, jeder Österreicher und jede Österreicherin ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen kann. Etwa eine Million Menschen nutzen das unverbindliche Angebot zur Gesundheitsvorsorge.

Vorbeugen statt heilen

Die Schwerpunkte der Untersuchung liegen in der Früherkennung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, häufigen Krebserkrankungen, Parodontalerkrankungen sowie Suchterkrankungen. Bei Menschen über 65 Jahren berücksichtigt der untersuchende Arzt zusätzlich die naturgemäß zunehmende Hör- und Sehbeeinträchtigung. „Je früher eine Erkrankung oder drohende Gesundheitsstörung erkannt wird, desto größer sind die Chancen auf Heilung oder zumindest einen günstigeren Krankheitsverlauf – dieser einfache Grundsatz gilt prinzipiell für beinahe jeden Fall“, weiß Allgemeinmedizinerin und Referentin für Vorsorge- und Gesundheitsmanagement in der Ärztekammer für Oberösterreich,  Angelika Reitböck.

Erklärtes Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es außerdem, vorhandene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu erkennen und wirkungsvoll dagegen vorzugehen bzw. Präventivmaßnahmen einzuleiten, weiß Reitböck: „Eigentlich liegt darin sogar einer der Hauptbeweggründe zur Einführung und auch für die 2005 durchgeführte Überarbeitung der Vorsorgeuntersuchung und ihrer Richtlinien“. So habe etwa die frühzeitige Behandlung von Bluthochdruck entscheidend dazu beigetragen, die Todesfälle durch Schlaganfall seit 1980 um rund 45 Prozent zu reduzieren.

Wer macht die Vorsorgeuntersuchung?

Grundsätzlich sind niedergelassene Ärzte mit Kassenvertrag aus den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Lungenheilkunde berechtigt, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Auch bei Wahlärzten kann die Untersuchung kostenlos beansprucht werden, sofern sie einen entsprechenden Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben – einfach nachfragen! Die Kosten trägt in jedem Fall die Krankenkasse. Da auch nicht-versicherte Personen einen Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung haben, übernimmt die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse die Kosten in solchen Fällen mittels Abrechnung über einen individuell ausgestellten Sonderkrankenschein.

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