Tipps von Experten
So klappt der Hausbau

Vor dem Kauf sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde nach Bauauflagen und Aufschließungsgebühren erkundigen. | Foto: panthermedia/styleuneed_001
2Bilder
  • Vor dem Kauf sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde nach Bauauflagen und Aufschließungsgebühren erkundigen.
  • Foto: panthermedia/styleuneed_001
  • hochgeladen von Ulrike Plank

Schon bevor der erste Bagger kommt, brauchen Häuslbauer gute Nerven. Experten helfen mit Ratschlägen.

OBERÖSTERREICH. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben aus der Beratung viel Erfahrung, was schiefgehen kann und wie man Probleme verhindern kann.
Die wichtigsten Tipps findet man in der Broschüre „Bauen ohne Ärger“. Damit gerät auch während der stressigen Planungs- und Bauphase nichts in Vergessenheit. Neben praktischen und rechtlichen Infos finden Interessierte darin auch Checklisten vom Grundstück bis zur Bauausführung und ein Muster für ein Bautagebuch. Wichtig ist laut den Experten bereits die sorgfältige Auswahl des Grundstücks. Wie ist die Lage, die Verkehrsanbindung, die Infrastruktur, wie die Lichtverhältnisse? Gibt es Auflagen? Ein Auge sollte man auch auf die Kosten haben: Stellen Sie sicher, dass Sie das geplante Bauvorhaben auch finanzieren können.

Nach Referenzprojekten fragen

Bei der Auswahl des Vertragspartners ist es oft hilfreich, nach Referenzprojekten zu fragen und mit ehemaligen Auftraggebern zu sprechen. Wirklich vergleichbare Angebote erhalten Sie nur, wenn den Unternehmen ein detailliertes Leistungsverzeichnis vorgelegt wird, in das diese nur mehr die Preise einsetzen müssen (Ausschreibung). So stellen Sie sicher, dass die Angebote auch alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Fertigstellung notwendig sind. Falls Sie auf der Baustelle Eigenleistungen erbringen, regeln Sie im Bauvertrag, in welchem Ausmaß diese zu erbringen sind, und dokumentieren Sie diese im Bautagebuch. Vereinbaren Sie die Zahlung nach Baufortschritt.

Termin für Fertigstellung

Achtung: Die oft verwendete Klausel „Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand“ bedeutet, dass bei unvorhersehbaren Umständen eine Überschreitung des angebotenen Preises möglich ist. Der Termin für die Fertigstellung soll durch eine konkrete Datumsangabe im Bauvertrag festgehalten sein.

Zum Download

Bauen ohne Ärger: Broschüre herunterladen

Vor dem Kauf sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde nach Bauauflagen und Aufschließungsgebühren erkundigen. | Foto: panthermedia/styleuneed_001
Planungsaufträge sind nicht kostenlos. Halten Sie schriftlich fest, welcher Planungsschritt wieviel kostet. | Foto: panthermedia/yvart
Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.